Es gibt übrigens eine Ausnahme vom Verbot des AGT-tragens:
DIE MENSCHENRETTUNG IM EINSATZFALL
ich würde mir aber als EL seeeeehr genau überlegen, ob ich einen Kameraden unter 18 überhaupt in den Bereich vor den Verteiler lasse! Der EL trägt in dem Fall nämlich DIE GESAMMTE Verantwortung und das kann schnell in die Hose gehen (sorry... meinte dem Knast...)