Der Jugendliche ist in diesem Fall doch Einsatzkraft, egal, ob bei Übung oder Einsatz, das deute ich doch richtig, oder? Und er soll unter Atemschutz eingesetzt werden (auch wieder nur zur Übung). Dann müssen doch alle Punkte der FwDV7 Abs. 3 erfüllt sein. Das ist aber eben bei einem Jugendlichen < 18 Jahren nicht der Fall.