Vorbeugen ist besser als hinterher zu jammern.Wer sich privat Ausrüstung beschafft, muss im Schadenfall auch selber dafür aufkommen!
Bei privater Beschaffung bedeutet Vorbeugen zum Beispiel:
Die Privatbeschaffung an den Träger der Feuerwehr übereignen, der stellt es der Feuerwehr und die dem ursprünglichen Beschaffer zur Verfügung.
Bei der Übereignung ist sicherzustellen, dass Unterhalt, Reperatur und Ersatz bzw. Versicherung sichergestellt ist. Sonst macht die Übereignung keinen Sinn.
Sowas kann vom Handschuh über Melder bis hin zu selbst beschafften Fahrzeugen Sinn machen. Meist ist ein schriftlicher Antrag des Wehrführers beim Gemeinderat erforderlich.




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