du hast wenigsten eine Maskenbrille ... davon träum ich...Zitat von Mr. Blaulicht
im Ernst hab mir vor Jahren für ganz wenig Geld ein HArdcase gekauft
Brille rein und gut ist ...
du hast wenigsten eine Maskenbrille ... davon träum ich...Zitat von Mr. Blaulicht
im Ernst hab mir vor Jahren für ganz wenig Geld ein HArdcase gekauft
Brille rein und gut ist ...
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Nee, hab ich nicht. Das war nur eine hypotetische Frage. Ich bin überhaupt nicht in der Feuerwehr...Zitat von hannibal
Gruß, Mr. Blaulicht
Vorbeugen ist besser als hinterher zu jammern.Wer sich privat Ausrüstung beschafft, muss im Schadenfall auch selber dafür aufkommen!
Bei privater Beschaffung bedeutet Vorbeugen zum Beispiel:
Die Privatbeschaffung an den Träger der Feuerwehr übereignen, der stellt es der Feuerwehr und die dem ursprünglichen Beschaffer zur Verfügung.
Bei der Übereignung ist sicherzustellen, dass Unterhalt, Reperatur und Ersatz bzw. Versicherung sichergestellt ist. Sonst macht die Übereignung keinen Sinn.
Sowas kann vom Handschuh über Melder bis hin zu selbst beschafften Fahrzeugen Sinn machen. Meist ist ein schriftlicher Antrag des Wehrführers beim Gemeinderat erforderlich.
der größter Fehler den du machen kannstZitat von TTMC
wenn z.B. du deinen Gallethelm an die WEhr übereignet hast und der WEhrführer will morgen so einen Helm , dann kann er Ihn sich holen, den der Helm ist ja der Gemeinde und wenn die meint das der WF so einen braucht dann ist das so
Selbstbeschaffte Ausrüstung wird nicht über die Kleiderkammer ersetzt, das ist richtig
aber über die Sachversicherung die jede Gemeinde hat
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
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