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Thema: Winterdienst

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Kunststück - jetzt im April !!!!!

    Da ist sogar mein Gehweg eisfrei!

    ;-)

  2. #2
    Mephisto Gast
    jo, ich meinte ja auch im winter, und nicht jetzt

  3. #3
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    1.988
    Ich habe eine Ausbildung zum Straßenwärter in einer Straßenmeister absolviert.

    Dazu kann ich sagen es gibt für den Straßenbaulastträger keine allgemeine Räum- und Streupflicht. Aus den Grund da der Straßenbaulastträger nicht überall gleichzeitig sein kann und man sich halt vor irgendwelchen Schadenersatzforderungen schützen möchte. Wobei es ausnahmen gibt und zwar wo mit extremer Straßenglätte zu rechnen ist und diese Stellen sind auch mit Schildern gekennzeichnet (VZ 113 Glatteisgefahr).

    Ich spreche jetzt mal von Niedersachen :

    Straßen sollten offengehalten werden zwischen:

    BAB 24 Std / von 22:00 - 6:00 Uhr mit leichten Behinderungen
    Bundesstraßen / Landstraßen von 6:00 - 22:00 Uhr
    Straßen mit Berufs- und Schülerverkehr von 06:00 - 20: 00 Uhr / Wekstags
    Schulbusverkehr (normal) von 07:00 - 20:00 / an Schultagen
    sonstige Straßen von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr

    Blinky

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