Original geschrieben von Andreas 53/01
Hallo!

Ja, klar das wäre dann Oberunzulässig!

Aber die Hess. Bergwächter habten doch extra einen vom HmDI zugeteilten Kanal 39 U/W ... Und für Unterirdische Bauwerke sogar 34 bG/U

MfG
Unterirdische Bergwächter *lool.....

Die hessischen dürfen auch den 39 U/G nutzen...

Aber beide sind ja inzwischen in den ICE Tunnels geschaltet.

Und der anfragende Bergwächtler kommt ja von jenseits des Weißwurstäquators.. :-))

Ebi