Hallo!
Ja, klar das wäre dann Oberunzulässig!
Aber die Hess. Bergwächter habten doch extra einen vom HmDI zugeteilten Kanal 39 U/W ... Und für Unterirdische Bauwerke sogar 34 bG/U
MfG
Hallo!
Ja, klar das wäre dann Oberunzulässig!
Aber die Hess. Bergwächter habten doch extra einen vom HmDI zugeteilten Kanal 39 U/W ... Und für Unterirdische Bauwerke sogar 34 bG/U
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