Hallo!

Verboten im eigentlichen Sinne nicht,
die Erlasse der einzelnen Länder un deren Richtlinien zum Betrieb von Mobilen Funkgeräten im 2m Band sind unterschiedlich!

Dann würde die Herstellung solcher Geräte für die BOS keinen Sinn machen. BOSCH bzw. Motorola stellte nur Ausrüstung her, die auch den TR-BOS entsprachen. Folglich ist es kein grundsätzliches Verbot, sondern eine Länderspezifische Richtlinie!

In Hessen z.b. ist der Betrieb von FuG 9 ( 2m Mobil Funkgerät ) nur in ELW 2 und ELW 3 bzw. nach neuer Norm nur in ELF - 1 und ELF - 2 sowie in Zentralen Leitstellen und Leitfunkstellen zulässig, das HMdI hat dies per Erlass so festgelegt!

Darunter fällt auch der Betrieb von sog. KFZ-Halterungen, wird ein Handfunkgerät in eine solche Halterung gesteckt und die Verbindung zu Zubehöranschlüssen hergestellt, ist dies im Sinne des Erlasses ebenfalls ein Betrieb einer Mobil Funkanalge im 2m Band, und unterliegt den selben Richtlinien!

Sei anzumerken, das das gerät weiterhin nur mit einer Leistung von 1 W arbeiten kann, der Empfang u.u. wesentlich durch die Außenantenne verbessert werden kann.

Ähnliche Einschränkungen gibt es z.b. auch für ein Handfunkgerät im 4m BOS - Band!

MfG