Hallo!
Der Aussage stimme ich zu. Auch im Brandschutz und Hilfeleistungsgesetz Sachsen-Anhalt steht das bei gleichzeitiger Mitgliedschaft und bzw. gleichzeitigem Einsatz der Dienst in der Feuerwehr immer Vorrang hat.
MfG
Nicky
Hallo!
Der Aussage stimme ich zu. Auch im Brandschutz und Hilfeleistungsgesetz Sachsen-Anhalt steht das bei gleichzeitiger Mitgliedschaft und bzw. gleichzeitigem Einsatz der Dienst in der Feuerwehr immer Vorrang hat.
MfG
Nicky
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)