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Thema: RD und FW unter einen Hut bekommen

  1. #16
    Nicky Graap Gast
    Hallo!

    Der Aussage stimme ich zu. Auch im Brandschutz und Hilfeleistungsgesetz Sachsen-Anhalt steht das bei gleichzeitiger Mitgliedschaft und bzw. gleichzeitigem Einsatz der Dienst in der Feuerwehr immer Vorrang hat.

    MfG
    Nicky

  2. #17
    Registriert seit
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    Hey Manfred!


    Danke für die aufklärenden Worte! :-)))


    Gruß

    Etienne
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  3. #18
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    448
    Hallo ,

    Ich denke man sollte erstmal an sein Privatleben denken, also Familie! Natürlich gehört die geregelte Arbeit dazu, weil ohne kann man schlecht eine Familie ernähren! Dann kommt dann eine Organisation zb. Feuerwehr, also Dienstabende und Einsätze, dann noch Rettungsdienst und der örtliche Sportverein ! Jetzt meine Frage, habt ihr keine freundin oder Familie ? will die nicht auch mal das ihr da seit ? oder finden die es gut wenn ihr immer unterwegs seit!?

    Also ich bin der Meinung man braucht auch jemanden zuhause, mit dem man nach "harten" sachen reden kann ... und das ist verdammt wichtig , weil dieser Jemand ist die eigentliche Stütze, auch wenn man mit Kameraden noch drüber reden kann ...man nimmt die sachen immer mit nach hause, und dann ist wichtig das jemand da ist !

    Ich hoffe euch meine Meinung dazu , verständlich rüber zubringen :-)
    Grüße
    Sascha

    Rechtschreibfehler sind gewollt und dienen zur allgemeinen Belustigung=)

  4. #19
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    352

    Migliedschaften in mehreren Organisationen

    Hi Sascha,

    du hast es auf den Punkt gebracht.

    Man kann nur einem Herrn dienen.....

    In diesem Sinne wünsche ich schöne Ostertage.

    MkG

    Manfred
    Funki
    ______
    Besucht mich doch auch mal auf meiner Homepage und im Forum: http://www.retter112.de

  5. #20
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    352

    Mitgliedschaft Feuerwehr und Andere

    Hallo liebe Kameraden,
    ich kann hier nur für Niedersachsen eine Antwort geben.
    Im Nieders. Brandschutzgesetz - Kommentar -steht unter
    § 7 Unvereinbarkeit

    (1) Angehörige der Feuerwehren, die aktiven Dienst leisten, sollen nicht gleichzeitig aktive Mitglieder anderer Organisationen oder Einrichtungen sein, die neben der Feuerwehr eingesetzt werden können. Im Falle einer Doppelmitgliedschaft hat im Einsatzfall die Dienstpflicht in der Feuerwehr Vorrang vor anderweitigen Verpflichtungen.
    (2) Anghörige der Berufsfeuerwehr oder einer Werkfeuerwehr dürfen nicht Ortsbrandmeister......und so weiter....sein.

    MkG

    Manfred
    Funki
    ______
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  6. #21
    Registriert seit
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    Hey Manfred!


    Danke für die Aufklärung! Jetzt sollte für Niedersachsen alles klar sein! :-)

    PS: Schönes Wochenende euch!


    Gruß

    Etienne
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  7. #22
    Holgy Gast
    ... tja dann seid ihr ja richtig arm dran,

    in Schleswig-Holstein gibt es keinen Hinderungsparagraphen,

    aber lieber Arm dran als Arm ab ;-))

    Gruß Holger

  8. #23
    Registriert seit
    23.05.2002
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    355
    Ich wohne auch in SH.
    Bin im KatS und in der Fw. Werde ich vom KatS alarmiert (selbst wenn ich bei der Fw im Einsatz bin) geht es los.
    Es dürfte eigendlich keine Probleme damit geben schließlich müssen eigendlich beide Bosse (Wehrführer und der v. der HiOrg) sich mit der mitgliedschaft in dem anderen "verein"(Verein ist ein besch... wort für Gruppen die Menschenleben Retten) einverstanden erklären und müssen somit damit rechnen das der Kammerad vieleicht mal nicht da ist.
    Sogar für die Dienste gibt es bei mir eine Regelung hab ich Dienst im KatS muss die Fw mich entschuldigen.

    MkG STORM

  9. #24
    Registriert seit
    14.03.2002
    Beiträge
    448
    hmm... storm, schön...

    less dir ma mein eintrag durch, weil will den nicht nochmal schreiben *gg*

    Sowas kann man machen wenn man "solo" ist :-)

    Schönes Wochenende noch !!!
    Grüße
    Sascha

    Rechtschreibfehler sind gewollt und dienen zur allgemeinen Belustigung=)

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