Re: Funkrufnamen in Niedersachsen
		
		
				
				
		
			
				
					
	
		
			
			
				Original geschrieben von konfuzius5278 
Hallo, habe mal einge Frage:
Wenn man in Niedersachsen Kennungen vergibt, dann wird ja normalerweise der Wachebezirk vorrausgenannt und dann das Fahrzeug: BSP: 35-41. Wenn ich mein Fahrzeug zwar wo anders hinstelle (nur eine Garage ohne alles) dem normalerweise ein anderer Wachbezirk zugeordet ist, kann/darf/muss ich dann diesen verwenden, obwohl meine Fahrzeug ausserdem "Unterstand" eigentlich nichts mit dem Wachbezirk zu tun hat. Muss ich dann neue "Kennungen beantragen??
in da mit anderen uneinig, deswegen mal eure Meinungen 
Danke für die Hilfe 
			
		 
	 
 Soll das Fahrzeug denn auf Dauer da stehen bleiben oder ist das Fahrzeug nur temporär verlegt? (z.B. als Ersatz Fahrzeug während Werkstattaufenthalt o.ä.)
Wenn es nur vorübergehend ist kann es doch den "alten" Rufnamen behalten. Es geht dann ja nach einiger Zeit wieder an seine Stammwache zurück.
Ist bei uns auch so. Es kann sein, dass der RTW 3x-4x in die Wache 7x-01 kommt, solange deren RTW repariert wird. Dann wird der Rufname nicht geändert.
Ich kenne auch RD- Bereiche, in dem ein ehrenamtlich besetzter RTW auf verschieden Wachen im Kreis fährt. Der Rufname des RTW bleibt dabei immer gleich.
Grüße...
				
			 
			
		 
			
				
			
			
				LEITSTELLE, ALARMIEREN SIE SO LANGE, BIS ICH STOPP SAGE!