Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 15 von 16

Thema: Funkrufnamen in Niedersachsen

  1. #1
    konfuzius5278 Gast

    Funkrufnamen in Niedersachsen

    Hallo, habe mal einge Frage:
    Wenn man in Niedersachsen Kennungen vergibt, dann wird ja normalerweise der Wachebezirk vorrausgenannt und dann das Fahrzeug: BSP: 35-41. Wenn ich mein Fahrzeug zwar wo anders hinstelle (nur eine Garage ohne alles) dem normalerweise ein anderer Wachbezirk zugeordet ist, kann/darf/muss ich dann diesen verwenden, obwohl meine Fahrzeug ausserdem "Unterstand" eigentlich nichts mit dem Wachbezirk zu tun hat. Muss ich dann neue "Kennungen beantragen??
    in da mit anderen uneinig, deswegen mal eure Meinungen
    Danke für die Hilfe

  2. #2
    Registriert seit
    11.12.2001
    Beiträge
    177

    Regionalkennziffer

    Hallo...

    Normalerweise muss die Regionalkennziffer nicht mit dem eigentlichen "Wachbezirk" übereinstimmen.
    Sie kann auch von der Zugehörigkeit einer bestimmten Einsatzeinheit abhängig gemacht werden.

    Grüße...

  3. #3
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    1.988
    Ich kann jetzt nur von Feuerwehr sprechen.

    Die erste Teilkennzahl gibt den Standort an.

    Wobei die erste Ziffer die Stadt bzw. (Samt-)Gemeinde ist und die zweite Ziffer Stadtteil bzw Gemeindeteil ist.

    Florian_________Haumichblau____35___-___41
    __#_______________#_________ #_______#
    Bos-Kennwort___Einsatzbereich/__erste___zweite
    _________________Ortsname_____Teilkennzahl
    _______________________________#_______#
    ____________________________Standort___Geräte bzw.
    ______________________________________Fahrzeugart
    Jetzt gibt es aber noch Fahrzeuge die nicht zu einer Stadt gehöhren aber z.B. Sonderfahrzeuge des Landkreises sind. Diese haben auch ihre eigene erste Teilkennzahl obwohl diese in der gleichen Stadt stätioniert sind. .

  4. #4
    konfuzius5278 Gast
    Danke für die Info. Was heißt zugehörigkeit? Wer bestimmt das? Die Hiorg?
    Gruß

  5. #5
    Registriert seit
    09.04.2003
    Beiträge
    100

    Re: Funkrufnamen in Niedersachsen

    Original geschrieben von konfuzius5278
    Hallo, habe mal einge Frage:
    Wenn man in Niedersachsen Kennungen vergibt, dann wird ja normalerweise der Wachebezirk vorrausgenannt und dann das Fahrzeug: BSP: 35-41. Wenn ich mein Fahrzeug zwar wo anders hinstelle (nur eine Garage ohne alles) dem normalerweise ein anderer Wachbezirk zugeordet ist, kann/darf/muss ich dann diesen verwenden, obwohl meine Fahrzeug ausserdem "Unterstand" eigentlich nichts mit dem Wachbezirk zu tun hat. Muss ich dann neue "Kennungen beantragen??
    in da mit anderen uneinig, deswegen mal eure Meinungen
    Danke für die Hilfe
    Soll das Fahrzeug denn auf Dauer da stehen bleiben oder ist das Fahrzeug nur temporär verlegt? (z.B. als Ersatz Fahrzeug während Werkstattaufenthalt o.ä.)

    Wenn es nur vorübergehend ist kann es doch den "alten" Rufnamen behalten. Es geht dann ja nach einiger Zeit wieder an seine Stammwache zurück.
    Ist bei uns auch so. Es kann sein, dass der RTW 3x-4x in die Wache 7x-01 kommt, solange deren RTW repariert wird. Dann wird der Rufname nicht geändert.
    Ich kenne auch RD- Bereiche, in dem ein ehrenamtlich besetzter RTW auf verschieden Wachen im Kreis fährt. Der Rufname des RTW bleibt dabei immer gleich.

    Grüße...
    LEITSTELLE, ALARMIEREN SIE SO LANGE, BIS ICH STOPP SAGE!

  6. #6
    Registriert seit
    09.04.2003
    Beiträge
    100
    Original geschrieben von Blinky
    Ich kann jetzt nur von Feuerwehr sprechen.

    Die erste Teilkennzahl gibt den Standort an.

    Wobei die erste Ziffer die Stadt bzw. (Samt-)Gemeinde ist und die zweite Ziffer Stadtteil bzw Gemeindeteil ist.

    Florian_________Haumichblau____35___-___41
    __#_______________#_________ #_______#
    Bos-Kennwort___Einsatzbereich/__erste___zweite
    _________________Ortsname_____Teilkennzahl
    _______________________________#_______#
    ____________________________Standort___Geräte bzw.
    ______________________________________Fahrzeugart
    Jetzt gibt es aber noch Fahrzeuge die nicht zu einer Stadt gehöhren aber z.B. Sonderfahrzeuge des Landkreises sind. Diese haben auch ihre eigene erste Teilkennzahl obwohl diese in der gleichen Stadt stätioniert sind. .
    In der Region Hannover ist es so, dass die erste Ziffer der Ortskennung den Brandschutzabschnitt angibt und die zweite Ziffer die jeweilligen Städte und Gemeinden in diesem Abschnitt. Größere Städte haben zwei bis drei Ziffern um alle Fahrzeuge unter zu kriegen.

    Beispiel: Florian Ronne 21-10

    2 = Brandschutzabschnitt 2
    1 = gehört zu der Stadt Barsinghausen im Brandschutzabschnitt 2 (die Ziffern 2 und 3 ebenso, weil Barsingahusen halt etwas größer ist. Es gibt also auch die Rufnamen 22-xx und 23-xx in der Stadt Barsinghausen)
    - = (Trennstrisch ;-) )
    1 = Tanklöschfahrzeug
    0 = fortlaufende Nummerierung

    Grüßend...
    LEITSTELLE, ALARMIEREN SIE SO LANGE, BIS ICH STOPP SAGE!

  7. #7
    konfuzius5278 Gast
    Also mal so gesagt: Es gibt zwei Ortsgruppen bei uns: Die eine ist im Hauptstütz angesiedelt, die andere trifft sich in anderen Räumen (ich glaube Kirchen gemeide). Da man im nicht so lange fahren wollte hat man eine Fahzeughalle ohne weitere Räume etc. angemietet. Dort sollen dann die Fahzeuge im Einsatzfall abgeholt werden. Die Halle hätte einen andere Regionalkennziffer als der Stütz. Sie wird sogar glaube ich z.t vom landkreis mitfinanziert. Es ist aber natürlich keine Wache im eigentlichen Sinne, da nur Fahrzeuge abgeholt werden die ehrenamtlich bzw. im Katastrohpenfall gerbraucht werden.

    Wir wollen eine Regionalkennziffer vergeben, ich bin mir aer nicht so sicher ob das zulässig ist.

    Noch mal danke für die Infos.

  8. #8
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    1.988
    @Frühstücker:

    Mal abgesehen von unserer Kreisstadt
    gibt bei uns die erste Ziffer die Samtgemeinde und die zweite
    Ziffer die Gemeinde an.

    Da es in unsere Samtgemeinde nur eine einzige Gemeinde aus ein Ort besteht und die anderen Gemeinden aus mehreren Orten besteht, kommt es bei uns vor das die zweite Ziffer für alle Orte in einer Gemeinde gilt.

    Beispiel

    Samtgemeinde Baddeckenstedt 4x
    Gemeinde Baddeckenstedt 40
    Baddeckenstedt LF8 40-26
    Oelber am weißen Wege TSF 40-21

    Gemeinde Burgdorf 41
    Burgdorf TLF 41-10

    usw.

    Blinky

  9. #9
    Registriert seit
    15.02.2002
    Beiträge
    197
    Bei uns ist es auch so, dass die ersten beiden Ziffern in der Regel die Gemeinde angeben, in der das Fahrzeug steht. Allerdings ist das nicht unbedingt verpflichtend, denn es gibt auch übergeordnete Funkrufnummern, die keine Angabe über einen Standort machen, sondern Zugehörigkeiten zu Einheiten darstellen. Bei uns sind beispielsweise die kreiseigenen Fahrzeuge mit einer eigenen Nummer ausgestattet.
    Die beiden letzten Ziffern geben bei uns zunächst Fahrzeugart (TLF, LF....) und laufende Nummer dieses Fahrzeuges innerhalb der Gemeinde an. Was die letzte Zahl darstellt, ist allerdings je nach Gemeinde unterschiedlich. Teilweise gibt diese Zahl auch eine Auskunft über die Ortswehr, bei der das Fahrzeug stationiert ist.
    Gruß
    Axel

  10. #10
    Registriert seit
    11.12.2001
    Beiträge
    177
    @ Konfuzius

    Ja, das bestimmt die HiOrg.
    Im Bereich der HiOrg -zumindest im KatS- ist der Begriff Regionalkennziffer sowieso sehr relativ. Soll heißen: Sch... egal wo die Karre steht, ob in einer Kirche, Garage oder auf dem Dach einer Grundschule...solange sie zur gleichen Einsatzeinheit gehört, wie die Autos im Hauptstützpunkt (oder wie ihr das auch immer nennt), kann sie die gleiche Kennziffer bekommen.
    Einfach beim Lankreis bescheid sagen.
    Wenn natürlich noch Regionalkennziffern unvergeben sind, könnt ihr ja den Antrag stellen, eine solche zu bekommen. Dann habt ihr halt zwei verschiedene.

    Grüße...

  11. #11
    konfuzius5278 Gast
    Ja auf diesen Antrag wollte ich hinaus. Bei uns denken einige das ginge einfach so mit der neuen Regionalkennziffer. Gut da war ich doch nicht so auf dem Holzweg.

    Gruß

  12. #12
    Registriert seit
    09.04.2003
    Beiträge
    100
    Original geschrieben von Blinky
    @Frühstücker:

    Mal abgesehen von unserer Kreisstadt
    gibt bei uns die erste Ziffer die Samtgemeinde und die zweite
    Ziffer die Gemeinde an.

    Da es in unsere Samtgemeinde nur eine einzige Gemeinde aus ein Ort besteht und die anderen Gemeinden aus mehreren Orten besteht, kommt es bei uns vor das die zweite Ziffer für alle Orte in einer Gemeinde gilt.

    Beispiel

    Samtgemeinde Baddeckenstedt 4x
    Gemeinde Baddeckenstedt 40
    Baddeckenstedt LF8 40-26
    Oelber am weißen Wege TSF 40-21

    Gemeinde Burgdorf 41
    Burgdorf TLF 41-10

    usw.

    Blinky
    Hallo...

    Ich wollte damit ja nur sagen, dass es nicht zwangsläufig so wie von dir beschrieben sein muss.
    Deine Beschreibungen sind natürlich 100%ig richtig!
    Hängt halt von der Größe des Kreises ab.

    Grüße...
    LEITSTELLE, ALARMIEREN SIE SO LANGE, BIS ICH STOPP SAGE!

  13. #13
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    1.988
    @Frühstücker:

    Hab Dich schon verstanden, wollte Dir nur wissen lassen wie das bei uns abläuft nachdem Du deinem Beispiel geschildert hast

    Schönen Abend noch.

    Blinky

  14. #14
    Registriert seit
    07.08.2002
    Beiträge
    401
    Original geschrieben von Blinky
    @Frühstücker:

    Mal abgesehen von unserer Kreisstadt
    gibt bei uns die erste Ziffer die Samtgemeinde und die zweite
    Ziffer die Gemeinde an.

    Da es in unsere Samtgemeinde (...)
    Was heißt denn "Samtgemeinde"?

    mfg lars

  15. #15
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    1.988
    @Lars Zerpich

    Schau mal hier :

    http://www.mi.niedersachsen.de/funct...975_s20,00.pdf (Nds. Kommunalverfassungsrecht)

    Und geh in diesem PDF-Dokument auf Seite 17. Auf dem letzten Absatz der Seite gehts los über die Entstehung und Aufgaben usw.

    Blinky

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •