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Thema: Zusatzantenne für DME?

  1. #16
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    Moin! Das Verbot von "ganz stillem Alarm" halte ich für blödsinn. Wieder eine von den Vorschriften wo keiner weiß wozu die sind...oder weiß das hier jemand?


    Wenn ihr die TR-BOS Analog/Digital mal lesen wollt klick hier
    Geändert von STORM (29.01.2004 um 13:19 Uhr)
    MfG STORM

    __________________________
    Packen wir es an!

  2. #17
    morpheus Gast
    Original geschrieben von STORM
    Moin! Das das "ganz Stille" laut TR-BOS verboten ist halte ich für blödsinn. Wieder eine von den Vorschriften wo keiner weiß wozu die sind...oder weiß das hier jemand?


    Wenn ihr die TR-BOS Analog/Digital mal lesen wollt klick hier
    Naja, damit soll wohl gesichert sein, dass auch wirklich JEDER Einsatz von einem wahrgenommen wird.
    Ein wenig nachvollziehbar ist es ja. Da kann sich dann z.B. keiner mehr rausreden: "Ich hab den Einsatz nicht mitbekommen weil ich den Melder lautlos hatte."
    Ob das jetzt nun UNBEDINGT laut TR-BOS so sein muss ist wieder ein anderes Thema.

    Gruß

    der morpheus

  3. #18
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    Ich klink mich hier nochmal ein. Ich hab da nochmal ne dumme Frage. Obwohls ja eigentlich keine dummen Fragen geben soll...

    Also alle Swissphone Melder und manche motorola kann man ja, wenn sie so programmiert sind, stumm alarmieren lassen. Das heisst nur vibrieren ohne Töne. Und das soll unzulässig sein ???
    Steht in der TR-BOS drin das Melder grundsätzlich laut alarmieren müssen ?

    tower

  4. #19
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    @tower911
    JA. Siehe TR-BOS oder Quietschphones Kommentar auf der letzten Seite.

    MfG

    Dominik

  5. #20
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    Also nochmal:

    Bei den analogen Meldern von Swissphone (ab RE429NT, also Q98, aufwärts) und Motorola kann der Melder sowohl mit einer BOS- als auch mit einer Betriebsfunk-Version der Software programmiert werden. In den BOS-Versionen sind dann natürlich solche Sachen wie Mini-Piep, stumme Alarmierung oder Abschaltung von Schleifen/Anwenderprofile nicht zu programmieren. Dies funktioniert nur in der Betriebsfunk-Version.
    D.h. Melder, die mit der BOS-Version programmiert wurden müssen zwangsläufig der TR-BOS "Analoge FME" entsprechen.
    C 5.2.5 Weckton

    Nach Auswertung des Fünftonfolgerufs müssen Meldeempfänger der Verwendungsarten C 3.2 und C 3.3 einen Weckton für die Dauer von 4 s bis 5 s erzeugen. Die Abstrahlung hat mit größt-möglicher Lautstärke zu erfolgen und darf von außen nicht einstellbar sein, Schallpegel entspre-chend Abschnitt 4.2.8 bzw. 4.3.8.
    Quelle:Technische Richtlinie der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), Geräte für die Funkalarmierung, Stand: März 2000
    Download hier:http://funkmeldesystem.de/bos-funk/download/tr-bos.zip
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  6. #21
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    @Quietschi

    Das stimmt so nicht ganz. Obwohl MiniPiep und Stumm nach TR-BOS verboten ist, kann man das in der BOS-Software einstellen. Nur das mit dem Schleifen ausschalten geht in der BOS-Version nicht. Hab gerade nachgeschaut.

    Auch ist es bereits ab RE228 und RE229 möglich, den Melder auf Stumm zu stellen.

    Nach der TR-BOS gibt es trotzdem einige Punkte, die ein Melder eigentlich nicht haben dürfte. Außer dem Stummschalten und abschalten von Schleifen gehört hier natürlich noch mithören dazu. Außerdem sollte der Melder nach einem Alarm nur 30 Sekunden auf Mithören schalten. Das kann man z.B. beim FME 88 S auch verändern. Auch kann man die Dauer des Alarmtons bei allen Meldern ändern.

    Wenn mans genau nimmt, ist kein analoger Melder nach der TR-BOS.

    Gruß Joachim
    Geändert von MiThoTyN (29.01.2004 um 19:00 Uhr)

  7. #22
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    @MiThoTyN:

    Da stimme ich Dir nicht ganz zu, denn Mithören ist laut TR-BOS nicht verboten.
    C 5.4 Sprachwiedergabe

    C 5.4.1 Meldeempfänger der Verwendungsarten C 3.2 und C 3.3 müssen für die Wiedergabe von Sprachdurchsagen eingerichtet sein. Erst nach Auswertung der jeweiligen Fünftonfolge wird am Ende des Wecktons der Lautsprecher auf den Empfängerausgang geschaltet.

    Die Wiedergabe hat stets mit größtmöglicher Lautstärke zu erfolgen und darf von außen nicht einstellbar sein.
    Für Sonderanwendung können die obersten Landesbehörden abweichende Ausführungen zulassen. Unabhängig davon muß 30 s + 5 s nach Ende des Trägers selbsttätig die Durchschaltung des Lautsprechers aufgehoben werden. Kürzere Unterbrechungen (<1 s) des Trägers dürfen nicht zu dieser Abschaltung führen.
    Stumm bei RE228 --> Hardware-Eingriff, somit nicht so leicht durchführbar.
    Wenn wir so weitermachen können wir bald einen neuen Beitrag zum Thema TR-BOS aufmachen...

    Gruß
    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  8. #23
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    Meinetwegen könnte ihr auch schön in "meine" weitermachen :-) ich hab ja die info die ich wollte...ausserdem ist das auch sehr interessant so
    MfG STORM

    __________________________
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  9. #24
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    Also ich finde das total bescheuert das die Melder nicht stumm alarmieren dürfen. Sollte man mal ändern. Ist nur komisch das alle Melder nicht Bos-konform programmiert werden. Hinrissiges Gesetz ist das.
    Aber Konzequenzen kannd as ja eigentlich auch nicht haben wenn die Melder stumm alarmieren und damit nicht nach tr-bos programmiert ist. Oder ?

    tower

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