Hallo Zusammen!

Ich bin auf der Suche nach einem Gesetzesauszug über die selbstständige FME-Auslösung in Niedersachsen. Wer kann mir da helfen?
Wir verfügen in unserer HiOrg über 11 Schleifen (5-Ton-Folge) und würden diese gerne von unserem Standort bei bedarf selbst auslösen ohne dabei über die FLS/RLst zu gehen. Für die erforderliche technische Umsetzung steht und ein P200 mit HAMCOM-Modem an einem FuG 8b-1 und einem entsprechenden Programm zur Verfügung. D.H. technisch würde das ganze funktionieren. Die Frage ist nur noch die rechtliche Sache. Ich würde mich dahin gerne vorher absichern, bevor ich unsere Leitstelle damit konfrontiere...
MfG
metocloparmid