So etwas gibt es nicht. Das Blaulicht ohne Martinshorn hat keine Sonderrechte.
Sonderrechte dürfen nur von bestimmten Personen in anspruch genommen werden in Niedersachsen Stadt- und Gemeindebrandmeister aufwärts.
So etwas gibt es nicht. Das Blaulicht ohne Martinshorn hat keine Sonderrechte.
Sonderrechte dürfen nur von bestimmten Personen in anspruch genommen werden in Niedersachsen Stadt- und Gemeindebrandmeister aufwärts.
Bitte das wurde doch schon in diversen Beiträgen ausführlichst diskutiert. Sonderrechte haben mit Blaulicht und Einsatzhorn einfach mal überhaupt nix zu tun.Zitat von Stefan Hartmann
Moin moin,Zitat von Stefan Hartmann
da bist Du leider falsch informiert. Wie loxi schon sagte, haben Sonderrechte nichts mit Blaulicht und Einsatzhorn zu tun.
Was Du meinst, wird landläufig als Wegerechte bezeichnet. Da hast Du allerdings recht. Die dürfen nur in Kombination verwendet werden. Was widerum nicht heiß, dass man beide auch in Kombination verbinden MUSS. Einsatzfahrten NUR mit Blaulicht sind auch gestattet. Wenn das Auto vor mir auch ohne Krach Platz macht, warum nicht?
Lies hierzu die §§ 35, 38 der StVO durch. Eine sehr ausführliche Übersicht findest Du, wenn Du die entsprechenden Stichworte in die Suche dieses Forums eingibst.
Gruß, Mr. Blaulicht
witzmodus ein
darf man mit Blaulicht und Martinshorn/Pressluft auch das "im Weg sein Recht inanspruchnemen"
Witzmodus aus
Sonder- und Wegerechte grüße Michael
Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)
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