
Zitat von
Chr881986
Hallo,
grundsätzlich kannst du in zwei Hilfsorganisationen sein, jedoch musst du dich für eine entscheiden bei der du in der Alarm und Ausrückeordnung verplant bist.
Da eine Hilfsorganisation in behördlicher Hand (Feuerwehr/THW) immer Vorrang hat, wirst du in deinem Beispiel den Melder von der FW tragen und beim DRK nicht in einer Einsatzeinheit etc. verplant werden.
Beim DRK kannst du an allen Privatwirtschaftlichen Veranstaltungen wie Blutspende, San-Dienste, Fort- u. Ausbildungen und und und teilnehmen eben nur nicht an Einsätzen der SEG/EE.
Der Einsatz im Rahmen einer ggf. vorhandenen First-Respondergruppe sollte auch möglich sein, aber hier sollte dann im Vorfeld zwischen den Führungskräften der HiOrgs die Rahmenbedingungen geklärt werden.
Solltest du diesen Weg gehen, muss dem Vorstand/Führungskräft HiOrg auch klar sein, wenn du einen Sanitätsdienst machst oder ähnliches das du diesen unverzüglich verlassen kannst und wirst sobald der Melder FW alarmiert ...
Solltest du weitere Fragen haben, einfach stellen ;)
Mit freundlichen Grüßen
Chris
In Niedersachsen ein wenig anders:
- Wenn beide zeitgleich alarmiert werden geht die Freiwillige Feuerwehr vor (Landesbrandschutzgesetz).
- Wenn ich für das DRK bereits eingesetzt bin (nicht abkömmlich, also z. B.: Einsatz oder San-Dienst) wenn die FF alarmiert wird, dann bin ich halt beim DRK (wie bei vielen anderen Aktivitäten, die einen Einsatz bei der Feuerwehr verhindern. Stichworte: z. B.: §323c StGB).
- Bei Blutspende oder anderen Veranstaltungen bei denen ich abkömmlich bin, Rückfrage beim Leiter der Veranstaltung ob ich los kann.
- Nicht ohne Grund MUSS jede Kommune die Feuerwehr mit einer 100%-igen Personalreserve aufstellen.
- Sollte es sich allerdings um zwei private HiOrg (z. B.: ASB, DRK, JUH, MHD, "Schmitz-Müller-Ambulanzen", ...) handeln so muss man das Gespräch mit beiden Leitern suchen, wie sie sich eingen wollen.
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator