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Thema: Darf ich dem Nachbarn den Stecker abschneiden

  1. #1
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    Darf ich dem Nachbarn den Stecker abschneiden

    Hallo,

    folgender Sachverhalt:

    Ich wohne in einem 6-Parteienhaus mit einem gemeinsamen Waschkeller, in dem sowohl Waschmaschinen als auch Trockner stehen. Ein Nachbar betreibt dort einen Trockner, der geschätzte 20 Jahre alt ist.
    Problem bei dem Gerät ist, dass ein Pol des Schuko-Steckers erheblich korrodiert ist. Dadurch, dass das Gerät sehr viel Strom zieht (merkt man wenn man mal die Hand auf die Zuleitung der Steckdose legt) und der Stecker wie gesagt korrodiert ist habe ich festgestellt, dass der Stecker anfängt weich zu werden und zu schmelzen.

    Als Feuerwehrmann und ausgelernter Elektroniker weiß ich was so was zur Folge haben kann, wenn der Stecker weiter schmilzt.

    Ich habe dem Nachbarn schon einen Zettel an den Stecker geklebt, ihn auf das Problem hingewiesen und ihm meine Hilfe angeboten, aber der Zettel ist abgenommen worden und er betreibt den Trockner munter weiter.

    Da ich keine Lust auf einen Kabel-/Trockner-/Kellerbrand oder sonst etwas in der Art habe würde ich am liebsten den Stecker mit nem Seitenschneider abknippsen, aber ich habe Angst einen wegen Sachbeschädigung eingeschenkt zu bekommen.

    Ein persönliches Gespräch kann ich ausschließen, mit den Menschen kann man nicht reden.

    Was soll ich nun machen? Habe ich das Recht mich und meine Geräte zu schützen oder wie soll ich vorgehen.

  2. #2
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    106
    Ich würde sagen schon. Als Feuerwehrmann und Mann vom Fach darf man das bestimmt.

    1. UVV
    2. Gefahr im verzug

    Mach dich noch mal schlauer im WWW.
    Geändert von ffmk (01.11.2011 um 14:02 Uhr)

  3. #3
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    2.304
    Zitat Zitat von Schmattek Beitrag anzeigen
    Hallo,

    folgender Sachverhalt:

    Ich wohne in einem 6-Parteienhaus mit einem gemeinsamen Waschkeller, in dem sowohl Waschmaschinen als auch Trockner stehen. Ein Nachbar betreibt dort einen Trockner, der geschätzte 20 Jahre alt ist.
    Problem bei dem Gerät ist, dass ein Pol des Schuko-Steckers erheblich korrodiert ist. Dadurch, dass das Gerät sehr viel Strom zieht (merkt man wenn man mal die Hand auf die Zuleitung der Steckdose legt) und der Stecker wie gesagt korrodiert ist habe ich festgestellt, dass der Stecker anfängt weich zu werden und zu schmelzen.

    Als Feuerwehrmann und ausgelernter Elektroniker weiß ich was so was zur Folge haben kann, wenn der Stecker weiter schmilzt.

    Ich habe dem Nachbarn schon einen Zettel an den Stecker geklebt, ihn auf das Problem hingewiesen und ihm meine Hilfe angeboten, aber der Zettel ist abgenommen worden und er betreibt den Trockner munter weiter.

    Da ich keine Lust auf einen Kabel-/Trockner-/Kellerbrand oder sonst etwas in der Art habe würde ich am liebsten den Stecker mit nem Seitenschneider abknippsen, aber ich habe Angst einen wegen Sachbeschädigung eingeschenkt zu bekommen.

    Ein persönliches Gespräch kann ich ausschließen, mit den Menschen kann man nicht reden.

    Was soll ich nun machen? Habe ich das Recht mich und meine Geräte zu schützen oder wie soll ich vorgehen.
    Den Sachverhalt sofort dem Vermieter, Hausmeister/ Hausmeister etc melden und auf die Gefahren Hinweisen..., dann müssen die ja wohl handeln. Eventuell einen 2 Zeugen dabei haben.


    Aber Stecker ab, ist Sachbedschädigung.
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

  4. #4
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    312
    Erklär das einfach dem Vermieter , der soll da ein Schriftstück aufsetzten und ihn einfach zur Auflage machen wg. verschiedenen Sicherheitsrisiken den Stecker zu erneuern , bzw. mach doch selber einen neuen Schuko drauf.

    ( Gut da war einer schneller :-) )

  5. #5
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    Ich empfehle auch wärmstens, dem Vermieter, Hausmeister oder -verwalter schriftlich Bescheid zu geben mit Heinweis auf die drohende Gefahr.
    Ich würde auch gleich mit reinschreiben, dass Du schon direkten Kontakt über einen Zettel auf dem Trockner aufgenommen hast, der jedoch nicht fruchtete.

    Alles andere ist dann Sache des Vermieters, denn auch er hat ein berechtigtes Interesse daran, dass sein Eigentum vor Schaden bewahrt bleibt.

    Eine Alternative wäre, vor dem offiziellen Schreiben dem Nachbarn noch einen Zettel an den Trockner zu kleben mit dem Angebot, das als Elektrofachkraft für Ihn kostenlos zu erledigen, sofern er die Kosten für den Stecker übernimmt.
    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
    Markus

  6. #6
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    Hallo,

    aus eigener Erfahrung als Elektriker mit ein wenig Erfahrung mit BGV A3 Prüfungen würde ich dir davon abraten den Stecker ab zu schneiden. Diese Praxis gab es früher bei uns auch das bei defekten Geräten der Stecker abgeschnitten worden ist, nach Beschwerden haben wir die Anweisung nur noch einen entsprechenden Hinweis anzubringen.

    Gerade wenn das Verhältnis mit dem Nachbarn nicht das beste ist kann dies zu unnötigen Ärger führen (Anzeige wegen Sachbeschädigung.. auch wenn sie abgewiesen wird hat man Streß damit)

    UVV im Privatbereich gibt es nicht oder werden bei dir Elektrogeräte und Anlagen regelmäßig von einer EFK geprüft?

    Gefahr im verzug, ich sehe keine konkrete Gefahr die unmittelbar und ohne aufschub beseitigt werden muss, es kann zwar vielleicht etwas passieren muss aber nicht. Desweiteren würde für das Abwenden der Gefahr das Stecker ziehen reichen.

    Aufgrund des Verhältnisses zu deinem Nachbarn wird dir wohl nur der Weg über den Hausverwalter oä bleiben wenn du keinen Ärger willst.

    Alternativ nimmst du deine Kenntnisse als Elektriker und montierst einen neuen Stecker in der Hoffnung das er sich darüber freut. Natürlich sollte man sein wissen nicht dazu nutzen Steckdose oder Verbraucher ohne Spuren zu manipulieren das eine Nutzung ohne Instandsetzung nicht möglich ist.

    Gruß Jan

  7. #7
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    Zitat Zitat von ffmk Beitrag anzeigen
    Ich würde sagen schon. Als Feuerwehrmann und Mann vom Fach darf man das bestimmt.

    1. UVV
    2. Gefahr im verzug

    Mach dich noch mal schlauer im WWW.
    Und ich würde gerne Porsche fahren. Was darf ein Feuerwehrmann mehr als jeder andere? "Vom Fach" heißt hier ebenfalls gar nichts! Ich kann nicht durch die Welt laufen, und Stecker abschneiden die mir nicht passen.


    Zitat Zitat von Sewa Beitrag anzeigen
    mach doch selber einen neuen Schuko drauf.
    Jo. Noch so eine Idee. Du bist dafür voll haftbar. Nachher brennt die vorgeschädigte Steckdose trotzdem auf, dann bist du aber in Erklärungsnot!

  8. #8
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    Also denke auch, Stecker, neuen dran und fertig ;) oder (falls ihr die Geräte immer aussteckt... ) ganz ausgesehen iwie die Leitung quetschen :-p . Denn Tipp mit der Hausverwaltung, Vermieter etc sollte auch enger ins Auge gefasst werden, wenn auch oft Wochen vergehen bis da was passiert. Alternativ Glasfaserstift und Stecker sauber machen. Aber wenn du Fachkraft bist kennst du sicher auch ein paar Möglichkeiten das Gerät sagen wir mal unwillig zu machen ;)
    Soll aber keine Aufforderung zu Bösen Dingen verstanden werden..
    Gruß Dirk

  9. #9
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    Bloss nicht selber dran gehen. Als Fachkraft im Sinne der VDE übernimmst Du die Haftung!

    Der einzige Weg ist übern Vermieter!
    Signatur? Abgeschaltet.

  10. #10
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    Hm, genau, ein Nachbar mit dem man nicht reden kann, und dann einfach Stecker abschneiden. Dann wird er bestimmt plötzlich ganz lieb und redebereit....

  11. #11
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    Zitat Zitat von zinnlos Beitrag anzeigen
    Hm, genau, ein Nachbar mit dem man nicht reden kann, und dann einfach Stecker abschneiden. Dann wird er bestimmt plötzlich ganz lieb und redebereit....
    Ich wollte mich mit der gedachten Aktion nicht mit dem Nachbarn anfreunden, sondern ihn zum Handeln zwingen.

    Mittlerweile sind Stecker und Dose getauscht (ganz ohne Stecker abschneiden), sogar mit BGVA3 Aufkleber drauf :-)

  12. #12
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    Zitat Zitat von Schmattek Beitrag anzeigen
    Ich wollte mich mit der gedachten Aktion nicht mit dem Nachbarn anfreunden, sondern ihn zum Handeln zwingen.

    Mittlerweile sind Stecker und Dose getauscht (ganz ohne Stecker abschneiden), sogar mit BGVA3 Aufkleber drauf :-)
    Na wer sagts denn, dass hat ja geklappt...
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

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