Ich würde sagen schon. Als Feuerwehrmann und Mann vom Fach darf man das bestimmt.
1. UVV
2. Gefahr im verzug
Mach dich noch mal schlauer im WWW.
Ich würde sagen schon. Als Feuerwehrmann und Mann vom Fach darf man das bestimmt.
1. UVV
2. Gefahr im verzug
Mach dich noch mal schlauer im WWW.
Geändert von ffmk (01.11.2011 um 14:02 Uhr)
Erklär das einfach dem Vermieter , der soll da ein Schriftstück aufsetzten und ihn einfach zur Auflage machen wg. verschiedenen Sicherheitsrisiken den Stecker zu erneuern , bzw. mach doch selber einen neuen Schuko drauf.
( Gut da war einer schneller :-) )
Ich empfehle auch wärmstens, dem Vermieter, Hausmeister oder -verwalter schriftlich Bescheid zu geben mit Heinweis auf die drohende Gefahr.
Ich würde auch gleich mit reinschreiben, dass Du schon direkten Kontakt über einen Zettel auf dem Trockner aufgenommen hast, der jedoch nicht fruchtete.
Alles andere ist dann Sache des Vermieters, denn auch er hat ein berechtigtes Interesse daran, dass sein Eigentum vor Schaden bewahrt bleibt.
Eine Alternative wäre, vor dem offiziellen Schreiben dem Nachbarn noch einen Zettel an den Trockner zu kleben mit dem Angebot, das als Elektrofachkraft für Ihn kostenlos zu erledigen, sofern er die Kosten für den Stecker übernimmt.
Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee
Markus
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