Hallo,
aus eigener Erfahrung als Elektriker mit ein wenig Erfahrung mit BGV A3 Prüfungen würde ich dir davon abraten den Stecker ab zu schneiden. Diese Praxis gab es früher bei uns auch das bei defekten Geräten der Stecker abgeschnitten worden ist, nach Beschwerden haben wir die Anweisung nur noch einen entsprechenden Hinweis anzubringen.
Gerade wenn das Verhältnis mit dem Nachbarn nicht das beste ist kann dies zu unnötigen Ärger führen (Anzeige wegen Sachbeschädigung.. auch wenn sie abgewiesen wird hat man Streß damit)
UVV im Privatbereich gibt es nicht oder werden bei dir Elektrogeräte und Anlagen regelmäßig von einer EFK geprüft?
Gefahr im verzug, ich sehe keine konkrete Gefahr die unmittelbar und ohne aufschub beseitigt werden muss, es kann zwar vielleicht etwas passieren muss aber nicht. Desweiteren würde für das Abwenden der Gefahr das Stecker ziehen reichen.
Aufgrund des Verhältnisses zu deinem Nachbarn wird dir wohl nur der Weg über den Hausverwalter oä bleiben wenn du keinen Ärger willst.
Alternativ nimmst du deine Kenntnisse als Elektriker und montierst einen neuen Stecker in der Hoffnung das er sich darüber freut. Natürlich sollte man sein wissen nicht dazu nutzen Steckdose oder Verbraucher ohne Spuren zu manipulieren das eine Nutzung ohne Instandsetzung nicht möglich ist.
Gruß Jan





Zitieren