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Ergebnis 16 bis 17 von 17

Thema: Welche Rettungswachen bilden aus?/ Vollendung des 18. Lebensjahres=?

  1. #16
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    Zitat Zitat von Firefighter Heiti Beitrag anzeigen
    ob 17 1/2 oder 18, das spielt nur im gesetz eine rolle.

    Ich glaube nicht, dass sich das "vertragen" von einsatzgeschehnissen bei den oben genannten beiden altern unterscheidet
    Wenn jemand mit 17 3/4 in ein Einsatzgeschehen kommt, das er nicht verarbeiten kann, ist der Einsatzleiter dafür verantwortlich, daß er den Jugendlichen mit rausgenommen hat. Und hat somit sehr viel Stress.
    Wenn jemand mit 18,2 Jahren einen Einsatz nicht verträgt, ist derjenige selbst dafür verantwortlich. Dem EL kann dann kein Vorwurf mehr gemacht werden.

  2. #17
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    Zitat Zitat von 12fly Beitrag anzeigen
    Wenn jemand mit 18,2 Jahren einen Einsatz nicht verträgt, ist derjenige selbst dafür verantwortlich. Dem EL kann dann kein Vorwurf mehr gemacht werden.
    Das ist so nicht ganz richtig. Wenn man als Kollege - besonders als Vorgesetzter - merkt, dass ein Mitarbeiter über die Maßen belastet wird oder ist, muss man im Sinne der beruflichen Gesundheitsförderung dafür Sorge tragen, dass sich dieser Zusatnd ändert.

    Der Unterschied ist nur: unter 18 hat jemand eine Aufsichtspflicht über Jugendliche, über 18 besteht diese nicht. Dort ist es "nur" noch eine Sorgfaltspflich des Vorgesetzten.

    Gruß, Mr. Blaulicht

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