Leute, was redet ihr eigentlich eure Köpfe heiss?
Die Pressefreiheit garantiert das die Vertreter der Presse berichten dürfen/einen Text dazu schreiben dürfen. Vom Recht an Fotos/Film oÄ. innerhalb der Absperrgrenzen ist da nix. Woher sie ihre Infos bekommen ist schnuppe, von den Einsatzkräften (Mannschaft) jedoch nicht, denn die würden damit gegen das Grundgesetz (z.B. Artikel 1) verstoßen. Der Presse steht alleine der Artikel 5, Abs.1 zu, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Das schließt NICHT das Betreten von Einsatzstellen ein, da diese NICHT allgemein zugänglich sind.
Fazit: Seriöse Pressevertreter melden sich brav an der Absperrgrenze und bekommen unter Begleitung Zugang, wenn es gefahrlos möglich ist. Alle Infos erhalten sie über die Pressereferenten oder, so es keine gibt, über den Einsatzleiter.
Machen wir uns nichts vor, 99% aller Pressevertreter sind nicht zum ersten Mal da, man kennt sie, sie werden idR. sogar von der Einsatzleitung mit einem Bericht und Bildern bedient, wenn nicht sogar direkt (evtl. sogar von der Lst.) mitalarmiert. "Pressefuzzis", die an der Einsatzstelle "den Lauten machen wollen", sind zu 100% keine echten Pressevertreter, denn so einem würde die Redaktion sofort die Arbeit entziehen.
(Ausnahme die Schmierenkömödianten - Redaktion möchte ich aus Respekt vor Redakteuren da wirklich nicht benutzen - des Druckwerks, dass sich laut höchstrichterlichem Urteil nicht Zeitung nennen darf, sondern nur ihre 4 Buchstaben im roten Kasten abdrucken...)
Nochmal gesagt: Auch die Presse ist an die Deutsche Verfassung ("Grundgesetz") Artikel 1 gebunden. Und der greift nicht erst, wenn "die Linse der Kamera dem Betroffenen im Hintern steckt".
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator