Ist ein Ehrenamt Arbeitszeit oder Freizeit? (......)
Beitrag gekürzt! Das Urheberrecht lässt (leider) die komplette Kopie eines Artikels nicht zu!
Gruß, Mr. Blaulicht - Moderator
QUELLE:
http://www.segeberger-zeitung.de/Sch...rwehren-in-Not
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Ist ein Ehrenamt Arbeitszeit oder Freizeit? (......)
Beitrag gekürzt! Das Urheberrecht lässt (leider) die komplette Kopie eines Artikels nicht zu!
Gruß, Mr. Blaulicht - Moderator
QUELLE:
http://www.segeberger-zeitung.de/Sch...rwehren-in-Not
dann werden alle FFW nurnoch mit Arbeitslosen besetzt ;) (nicht ganz ernst gemeint)
hoffen wir mal das es so nicht kommt, dann müssenwir wirklich die Freiwilligen auflösen, aber nicht nur Feuerwehr, auch THW und die Hiorg,s oder??
Ich hoffe sehr wohl dass es so kommt. Am besten mit Stempeluhr am Gerätehaus.
Zum einen wird dann evtl. mal erkannt, wieviel von seiner Freizeit man in diesen "Nebenjob" steckt, zum anderen würde es die Politik dahinter nach kurzer Zeit bloßstellen.
Zur Not einfach die Autos im Stall lassen, wenn die Leute ihre Stunden schon voll haben. Zwar nicht schön für die Hilfebedürftigen, aber wenn es nicht anders geht...
Sollte das stimmen, wobei ich bis jetzt nur den verlinkten Beitrag im Internet finde, bin ich voll dafür.
Feuerwehren in Städten sollten mit hauptamtlichen Kräften ausgestattet sein und auf diese niedrigen Durchschnittswerte kommt man nur, weil die kleineren Feuerwehren den Schnitt verfälschen.
wie ist denn das bei Nebenjobs? Darf man da auch nicht zusammen mit dem Hauptjob über 48h kommen?
Wer will das überhaupt überprüfen?
Wie bitte? "niedrige Durchschnittswerte"? Ich bitte dich, welcher normal arbeitende mit 40-Std-Job verbringt bitte 10 Stunden die Woche dauerhaft nur mit Dienst? Einsätze und Lehrgänge nicht mitgerechnet?
Solang der Nebenjob als Arbeitnehmer ist darfst du nicht nebenbei Arbeiten.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet zu prüfen wie lange du schon arbeitest.
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__22.html
ArbZG
§ 22 Bußgeldvorschriften
(1) Ordnungswidrig handelt, wer als Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig
1. entgegen §§ 3, 6 Abs. 2 oder § 21a Abs. 4, jeweils auch in Verbindung mit § 11 Abs. 2, einen Arbeitnehmer über die Grenzen der Arbeitszeit hinaus beschäftigt,
das ist garnicht realisierbar da fast jede FF durch Bereusfeuerwehrleute ersezt werden müsste
was aber bei den kronisch leeren Kasse der Komunen gar nicht geht
Das ist doch sche...e. Dann ist es hier doch wie im Mitelalter! Eine Hütte brennt und alle anderen drumherum fackeln ab weil man nicht genug helfer hat.
Man, bevor Euch der Sabber aus dem Mund schießt erst einmal abwarten, ob
a) das wirklich so gemeint ist (kann ich mir nicht vorstellen).
b) so durchkommt (kann ich mir erst recht nicht vorstellen).
Komischerweise funktioniert das System mit hauptamtlichen Kräften in anderen Ländern auch.
Nur jetzt ist es so wie im Mittelalter, daß die Kommune sich Leibeigene als Feuerwehrleute halten kann.
Ja, es gibt sogar Länder die kommen weitestgehend ohne Feuerwehrsystem aus, was soll uns das jetzt sagen?
Da haben die Leibeigenen ja glücklicherweise auch noch ein Wörtchen mitzureden. Im übrigen war das mind. ein Jahrhundert lang ein Paradebeispiel für bürgerliches, ehrenamtliches Engagement.Zitat:
Nur jetzt ist es so wie im Mittelalter, daß die Kommune sich Leibeigene als Feuerwehrleute halten kann.
Also so langsam fällt mir auf, dass wohl alle politischen Sachen die bedeutend sind, an Bedeutung verlieren. Va. die EU mach in letzter Zeit komische Sachen... zu sehen an ACTA. Mit Deutschland will ich gar nicht erst anfangen. Da werden fähige Politiker gleich von der Presse zum Abtritt gezwungen! Ich halte es für übertrieben jetz auch noch Ruhezeiten vorzuschreiben... sicher steckt wieder ein guter Gedanke mit grottiger Umsetztung dahinter...
Gruß
Ohja, in England, Frankreich etc entwickelt sich jedes Feuer zur Feuersbrunst und geht nur durch den Monsumregen aus, auch weitestgehenst ohne Freiwillige Feuerwehr.
Art. 13
Heranziehung zum Feuerwehrdienst; Pflichtfeuerwehr
(1) Die Gemeinden können Gemeindeeinwohner, die ihre Hauptwohnung im Gemeindegebiet haben vom vollendeten 18. bis zum vollendeten 60. Lebensjahr zum Feuerwehrdienst heranziehen, wenn eine Freiwillige Feuerwehr nicht die erforderliche Mindeststärke erreicht und deswegen die Aufgaben gemäß Art. 4 Abs. 1 und 2 in der Gemeinde nicht erfüllt werden können.
http://by.juris.de/by/FeuerwG_BY_Art13.htm
Von mitreden kann ich hier gar nichts lesen.
So dürfte es so ziemlich in jedem Brandschutzgesetz stehen.
Ich schrieb bereits, dass es auch Länder gänzlich ohne Feuerwehr (also auch ohne bezahlte Feuerwehren) gibt, von denen man derlei ebenfalls nicht hört. Was folgern wir jetzt daraus?
Als Grundlage für eine Diskussion ist diese Aussage das denkbar wenig, harte Fakten, anhand derer man die Feuerwehrsysteme verschiedener Länder vergleichen könnte, gibt es aber kaum.
Und selbst wenn es diese Zahlen gäbe, wie legt man dann fest, was besser oder schlechter ist? Es ist eben eine politische Entscheidung ist, welchen Schutz man den Bürgern bieten möchte bzw. welchen die Bürger selbst haben wollen. Die Tatsache, dass die Tradition der freiwilligen Feuerwehren eben aus dem bürgerlichem Engagement und der Selbsthilfe entstanden ist, zeigt doch deutlich, dass man eben nicht bereit war und (noch) nicht bereit ist, eine entsprechend ausgedünnte Feuerwehrlandschaft zu akzeptieren.
Okay, dass Du darauf abzielst, habe ich nicht gesehen. Eine direkte Mitsprache ist da nicht vorgesehen, das stimmt. Allerdings ist das eben der o. g. politische Rahmen, den man durchaus ändern kann.Zitat:
Art. 13
Heranziehung zum Feuerwehrdienst; Pflichtfeuerwehr
(1) Die Gemeinden können Gemeindeeinwohner, die ihre Hauptwohnung im Gemeindegebiet haben vom vollendeten 18. bis zum vollendeten 60. Lebensjahr zum Feuerwehrdienst heranziehen, wenn eine Freiwillige Feuerwehr nicht die erforderliche Mindeststärke erreicht und deswegen die Aufgaben gemäß Art. 4 Abs. 1 und 2 in der Gemeinde nicht erfüllt werden können.
http://by.juris.de/by/FeuerwG_BY_Art13.htm
Von mitreden kann ich hier gar nichts lesen.
So dürfte es so ziemlich in jedem Brandschutzgesetz stehen.
Darüber hinaus ist die Idee der Pflichtfeuerwehr m. E. ein zahnloser Tiger, der nur so lange funktioniert, wie man ihn nicht braucht (indem es zum Beispiel fast überall noch ausreichend ehrenamtliche Feuerwehrleute gibt). Ob man deswegen direkt von "Leibeigenen" sprechen muss, steht auf einem anderen Blatt. Es gibt ja auch noch andere Bürgerpflichten:
- Wehrpflicht (gab es fast 55 Jahre lang, die Transformation zur Berufsarmee ist gerade erst in der Mache)
- Schöffen
- Wahlhelfer
Es existieren bestimmt noch mehr Ämter, zu denen man gezwungen werden kann, von denen aber kaum jemand weiß.
Achso, du willst jetzt praktisch ein Industrieland wie Frankreich oder England mit Somalia vergleichen, weil man von beiden nichts hört?
Und was bringt dich zu der Erkenntnis?
-Es gibt bereits keine Wehrpflichtigen mehr. Im übrigen gabs Wehrsold, man mußte nicht mehr arbeiten gehen und Kost und Louge war frei,
-Zum Schöffen wird niemand einfach so rangezogen, sondern die Leute werden gewählt.
Auch hier gibts eine Stundenentschädigung und Fahrtkostenerstattung gibts obendrauf.
-Wahlhelfer bekommen auch eine Entschädigung und auch kaum vergleichbar, denn als Wahlhelfer tritt man nur alle paar Jahre auf.
Du hast doch mit der Argumentation "Anderswo funktioniert es auch" angefangen. Die Frage, wie es anderswo funktioniert, kann aber keiner beantworten.
Es ist meine persönliche Einschätzung, dass man das derzeitige Niveau mit Pflichtfeuerwehren nicht würde halten können. Eben weil das mit der "Leibeigenschaft" real nicht so einfach ist. Ergebnis: Man schafft freiwillige Feuerwehren ab, Pflichtfeuerwehren funktionieren nicht, man dünnt die Versorgung mit Feuerwehren aus, stellt ein paar Hauptamtliche ein, die für ein wesentlich größeres Gebiet zuständig sind, das passt den Bürgern irgendwann nicht mehr und man beginnt sich zur Selbsthilfe zu organisieren ...Zitat:
Und was bringt dich zu der Erkenntnis?
Das Spielchen hat man mit dem professionalisierten Rettungsdienst doch gerade durch. Da liegen aufgrund wirtschaftlicher Zwänge die Wachen so weit auseinander, dass spätestens beim Paralleleinsatz, manchmal aber auch schon vorher, Siedlungen mit mehreren tausend Einwohnern außerhalb der gesetzlichen vorgesehenen Versorgung liegen. Das will nur keiner sehen. Die Folge daraus ist jedoch nicht, dass der hauptamtliche Rettungsdienst gestärkt wird, sondern dass sich ehrenamtliche First-Responder-Gruppen o.ä. gründen, die vor Ort die gröbsten Mängel zu kompensieren versuchen. Den Leuten vor Ort ist das Thema nämlich wesentlich näher als den Entscheidern in weit entfernten Büros.
Die Wehrpflicht wurde nicht abgeschafft, sondern ausgesetzt. Das Instrument, junge Männer zum Kriegsdienst zu zwingen, lässt sich mittels einfacher Mehrheit im Bundestag jederzeit wieder einsetzen. Darüber hinaus glaubst Du doch nicht im ernst, dass in den Jahren seit 1955 die jungen Männer überwiegend freiwillig zum Bund gegangen sind, weil es da Wehrsold und Unterkunft gab? Die wurden jahrzehntelang gezwungen und es war gesellschaftlich mehr oder weniger akzeptiert.Zitat:
-Es gibt bereits keine Wehrpflichtigen mehr. Im übrigen gabs Wehrsold, man mußte nicht mehr arbeiten gehen und Kost und Louge war frei,
-Zum Schöffen wird niemand einfach so rangezogen, sondern die Leute werden gewählt.
Auch hier gibts eine Stundenentschädigung und Fahrtkostenerstattung gibts obendrauf.
-Wahlhelfer bekommen auch eine Entschädigung und auch kaum vergleichbar, denn als Wahlhelfer tritt man nur alle paar Jahre auf.
Schöffen werden im Zweifel einfach bestimmt, ablehnen kann man dieses Ehrenamt nur aus besonderen Gründen.
Aufwandsentschädigungen sind in den Brandschutzgesetzen üblicherweise auch vorgesehen, wieso sollten sich darin also die Pflichtfeuerwehren unterscheiden?
Wahlhelfer werden nur alle paar Jahre gebraucht, das stimmt. Trotzdem haben die Kommunen regelmäßig Probleme, ausreichend Freiwillige zu finden, so dass Einzelne gezwungen werden müssen. So viel zu meiner obigen Einschätzung, warum die Pflichtfeuerwehr ein zahnloser Tiger sei.
Also Pflicht FW halte ich auch für wenig effektiv.
Man hat zwar auf dem Papier die Leute und kann somit den Brandschutzbedarfsplan einhalten. Aber halt nur auf dem Papier.
Es kommt Tag X wo die Bimmel geht und von den 20 Verpflichteten kommen nur 3... 5 außerhalb, 3Krank. 2haben nix mit bekommen und 5 in der Kneipe. Von den 3en die kommen ein Frischling aber keine Ausbildung, ein AGT und einer der ungefähr weiss was er macht.
Und ? Retten die jetzt das Brennende Haus ? Denke nicht. Und obwohl alle Verpflichtet worden sind haben alle einen guten Grund warum Sie nicht da waren, der rein garnis damit zu tun hat das die Motivation fehlt.
Und wie gut funktionierts bei uns?
Überall wird über Nachwuchssorgen gejammert.
Und wieviele Feuerwehren bringen denn tagsüber überhaupt genug Leute zusammen um adäquat helfen zu können?
Ja und die Gruppen vor Ort werden ausgenützt und bei uns gibts auch schon im Landkreis Gruppen, die kurz vor der Auflösung stehen, weil sie keine Lust mehr haben.
Getreu dem Motto, es ist gut das es sie gibt, zahlen oder gar mitmachen will ich nicht.
Wobei wir wieder bei dem Punkt der Nachwuchsprobleme sind.
Zeig mir doch mal bitte den Punkt wo ich geschrieben habe das es die Wehrpflicht nicht mehr gibt.
Keine ahnung wie es in anderen Bundesländern ist.
In Bayern gibts definitiv nichts dafür wenn du dich in deiner Freizeit bei einem Einsatz die Zeit "totschlägst".
Naja, sagst ja selber, wenn keine Wahlhelfer gefunden werden, werden welche gezwungen und die machen das dann auch.
Also ist der Tiger doch nicht so zahnlos.
Edit: Außerdem diskutierst du hier zum Teil völlig am Thema vorbei.
In 99,999999% der Fälle wird ein Schöffe oder Wahlhelfer nie über die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 48 Std kommen, ganz im Gegenteil zu den Feuerwehrlern in der Stadt.
Habe ja auch nie geschrieben das alle FFs aufgelöst werden sollen, aber in meinen Augen haben Freiwillige in einer größeren städtischen Feuerwehr nichts verloren. (Keine BF Städte)
Also, wenn ich mir die so genannte und auch so dargestellte Problematik ansehe ... autsch.
Sind in SH nicht demnächst Wahlen?
Und mal ehrlich:
Der "normale" Arbeitnehmer arbeitet im Schnitt 40 oder weniger Stunden. Bleiben also mindestens 8 Stunden pro Woche für eine ehrenamtliche Tätigkeit.
Was Feuerwehren angeht: Einsätze fallen durch die Ausnahmen raus, Kameradschaftspflege zählt nicht als Arbeitszeit, worüber man streiten könnte, wären Lehrgänge - aber selbst das bekommt man über Ausnahmen auch rausgerechnet.
Zudem hast du noch die Möglichkeit, die Zeiten über einen längeren Bezugszeitraum zu betrachten.
Es gibt eine ganze Menge Möglichkeiten und ich persönlich erwarte keine unlösbaren Probleme.
Und, wenn sich mal jemand die Mühe macht und auf den Seiten der Kommission nachliest, wird er feststellen, das die Thematik Ehrenamt ursprünglich gar nicht zur Debatte stand ...
Seit kurzem? Wenn man die Nummer der Richtline "2003/88/EG" anschaut, was fällt dann auf?Zitat:
Zitat von dem oben verlinkten Artikel
Richtig: 2003/88/EG.
Und jetzt raten wir mal, was uns diese vierstellige Zahl in der Richtliniennummerierung sagen könnte...
Nun hat also, "seit kurzem", mal wieder ein LFV einen nächsten Weltuntergangsgrund aus dem Hut gezaubert. Blöd nur, dass hier selbst der DFV mal flotter war (also relativ gesehen), vor ziemlich genau einem Jahr wurde da schon eine Stellungnahme in die Welt gesetzt. Aber von der Erheiterung über diese Zusammenhänge mal abgesehen, sehe ich an diesem Wisch nichts, aber auch gar nichts, was zu irgendwelchen Gefühlsausbrüchen Anlass geben könnte.
Die Arbeitszeitrichtlinie aus 2003 sollte 2009 erneuert werden. Die damalige Version kam jedoch nicht durch und wird erneut überarbeitet.
Im Dezember 2010 hat die Kommission die zweite Phase der Anhörung der Sozialpartner eingeläutet.
Die Homepage der Kommission liefert nähere Informationen.
Außerdem sind am 6. Mai in SH Landtagswahlen - gewisse politische Strömungen wollen sich wohl Stimmen sichern - ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Servus!
Nun sind auch der LFV-Bayern e.V. und das Feuerwehrmagazin auf das Pferd aufgesprungen...
Gruß
Alex
Nicht "nun", sondern auch schon seit dem 23.02., als der DFV seine PM herausgab.
Willst du was neues bringen, warte bis der LFV RLP kommt, die brauchen online immer was länger ;-)
Aber interessant sind deine Verlinkungen schon: Denn angesichts dieses Schreibens, das der LFV BY bei seiner Darstellung freundlicherweise veröffentlicht, kann man den Quatsch diverser Meldungen überhaupt nicht mehr verstehen. Wenn der DFV diese Stellungnahme am 22.2. (Eingangsstempel!) auf dem Tisch hatte, wieso musste dann am 23.2. noch diese Panikmache veranstaltet werden?
Manchmal wünscht man sich: Mehr Skifahren.
Na danke.... Das widerspricht sich ja selber. Es soll das "Schein-Ehrenamt" erfasst werden. "Katastrophenschutz" (und somit aus SEG) sind ausgenommen. Ahjaaaaa....
(Keine Fiktion, so wurde bei mir tatsächlich mal ein Bewerbungsgespräch geführt. Ich habe das Gebäude ohne den Vertrag verlassen....)Zitat:
Wir würden sie gerne bei uns im Rettungsdienst einstellen.
Arbeitszeit: 2x24 Stunden pro Woche.
Wie erwarten von allen unseren Mitarbeitern übrigens die ehrenamtliche Mitgliedschaft in unserer SEG, die regelmäßige, also wöchentliche Teilnahme an den Übungsdiensten (4 Pro Woche).
Bei Sandiensten sind Sie natürlich dabei und wenn im Rettungsdienst jemand ausfällt übernimmt die SEG die ausgefallene Stelle, auch da sind sie dann ehrenamtlich dabei.
Also: nochmal herzlichen Glückwunsch zur Einstellung, hier ist ihr Arbeitsvertrag, in dem sind die genannten Dinge bereits eingearbeitet.
Na klasse. Da werden die freiwilligen Feuerwehren ausgenommen, damit den Kommunen die billigen Arbeitskräfte erhalten bleiben.
Mann muss ja nicht gleich eine Pflichtfeuerwehr oder Berufsfeuerwehr aufstellen.
Aber wenn bei freiwilligen Feuewehren mit hohen Arbeitsbelastungen die 8 Stunden pro Woche erreicht werden, sollten die betroffenen Feuewehrleute vielleicht einfach mal die entsprechende Zeit von ihrer Arbeit fern bleiben (bezahlte Erholungszeit sozusagen) und die Kommune sollte dann, wie bei Einsätzen auch, die Verdienstausfallentschädigung an den Arbeitgeber zahlen.
Vielleicht würden dann einige Städte und Gemeinden das Engagement ihrer Feuerwehrleute etwas mehr schätzen und nicht immer nur in den Sonntagsreden loben...
Gruß,
Arne
Scheint sich wohl erst einmal erledigt zu haben...
http://www.retter.tv/de/feuerwehr.ht...ereignis=11734
Gruss,Christian
Na das ist doch schön, wenn man für Probleme, die es nie wirklich gab, wenigstens Lösungen findet...
Jetzt warten wir mal gespannt, ob vom DFV auch so ne Meldung kommt.
Achja:
Ganz so neu ist das ja nun auch nicht: http://www.dfv.org/fileadmin/dfv/Dat...saetzen_V3.pdfZitat:
Nach einem längeren Nachteinsatz, hätten die Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner nicht bei ihrer normalen Arbeitsstelle antreten dürfen.
Also so ganz falsch fand ich den Ansatz nicht. Ich verstehe zwar, dass sich die Meisten Kameraden darüber aufregen, das ging mir erst auch so. Aber letztendlich sollte es ja dem Schutz des Arbeitnehmers dienen.
48 Wochenstunden sind schon verdammt viel und Feuerwehr ist nun mal auch Arbeit. Der normale Übungsdienst mit 1 maximal 2 Einsätzen pro Woche ist da eigentlich eher weniger die Belastung, bringt aber in der Regel auch keine 8 Stunden zusammen. Für die Durchschnittsfeuerwehr, insbesondere in ländlicheren Regionen also kein Problem! Für die Wehren in größeren Städten muss dann halt etwas Geld in die Hand genommen werden.
Wer seine 48 Stunden wegen Feuerwehr überschreitet muss dann halt von der eigentlichen Arbeit freigestellt werden (auf Feuerwehrkosten). Problem wäre nur, dass Feuerwehrleute im Job nur noch mehr benachteiligt würden. Da müssten dann entsprechend erhöhte Ausfallszahlungen an die Arbeitgeber her.
Alles ein Kostenfaktor - aber die Feuerwehr würde ganz sicher nicht zu kurz kommen, denn BF ist keine Alternative.
Gut letztendlich hat sich das Thema wie erwartet wieder zum "Guten" gedreht - für wen auch immer.
Und was ist, wenn ich in meiner täglichen Arbeit schon i.d.R. > 50 Stunden die Woche arbeite? Muss ich mir dann ein neues Hobby suchen? Ich glaube der Männergesangsverein sucht noch Mitglieder ....