Beleuchtete Warnschilder "Feuerwehr im Einsatz" verboten?
Es ist allgemein bekannt das beleuchtete warnschilder wie z.B. "Feuerwehr im Einsatz" verboten sind.
habe allerdings noch keine vorschrift, bzw. gesetz gesehen in dem solche geschichten verboten sind. kann mir jemand sagen wo das verboten ist bzw. was alles verboten ist. Ist auch ein beleuchtetes innenschild auf dem nur "Feuerwehr" steht verboten?
viele LKW fahrer haben doch auch beleuchtete schilder vorne in der scheibe auf dem z.B. ihr name steht.
Thx schonmal für eure hilfe
Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 2)
Zitat:
Zitat von
Alex22
Wenn du so dicht auffährst hast du schon kräftig was falsch gemacht.
Und das ist dann auch nicht mehr von § 35 StVO gedeckt, daß wäre dann eine Straftat.
Ich hab doch selbst geschrieben was für ein Auto ich fahre und das ich bei mir im Rückspiegel auch eher die Sonnenblende von dem hinter mir sehe wie sein Dach, Bauartbedingt von meinem Auto halt und dazu bin cih noch relativ groß.
Desweiteren habe cih geschrieben das ich weder mcih noch andere gefährde. Ich hab unter anderen abends 2 kreisel vor mir. Wie dicht fährst du am Kreisel auf? 50 M hinten dran anhalten? Ja klar, aber auch nur das er deinen Dachaufsetzer sieht. Jeder hat dann die möglichkeit sich entweder so zu verhalten das ich vorbeikomm doer halt auch nicht. Und ob du es mir glaubst oder nciht, es sind genug da die Platz machen und mich fahren lassen.
AngelOfFire