Original geschrieben von AkkonHaLand
Der DRK-Vertrag ist ein BUNDES-Vertrag! Daher für alle DRK-Landes- und Kreisverbände als MINDESTSTANDARD bindend! Die einzelnen Kreis- oder Landesverbände können nur Zusatz-Verträge abschließen, die MEHR Rechte (und evtl Geld) für den Arbeitnehmer gewähren!

Zu bekommen bei jeder Gewerkschaft!

Der DRK-Vertag ist übrigens Entscheidungsgrundlage aller Deutschen Arbeits-Gerichte bei Arbeitsprozessen im Rettungsdienst (Für ALLE Oragnisationen, da die keinen eigenen haben!)
Hi AkkonHaLand.

Gibt´s das auch irgendwo schriftlich??? Kann ich mir ja irgendwie nicht wirklich vorstellen, da sich ja z.B. die Malteser meines Wissens einem kirchlichen Vertrag angeschlossen haben. Da kann ja der DRK Tarif nicht als Grundlage dienen.