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Thema: DRK Tarifvertrag

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  1. #7
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    Original geschrieben von AkkonHaLand
    Der DRK-Vertrag ist ein BUNDES-Vertrag! Daher für alle DRK-Landes- und Kreisverbände als MINDESTSTANDARD bindend! Die einzelnen Kreis- oder Landesverbände können nur Zusatz-Verträge abschließen, die MEHR Rechte (und evtl Geld) für den Arbeitnehmer gewähren!

    Zu bekommen bei jeder Gewerkschaft!

    Der DRK-Vertag ist übrigens Entscheidungsgrundlage aller Deutschen Arbeits-Gerichte bei Arbeitsprozessen im Rettungsdienst (Für ALLE Oragnisationen, da die keinen eigenen haben!)

    Gilt das auch für`s Bayerische Rote Kreuz ????
    Würd mich mal interessieren, da die Bayern glaub ich wieder nen eigenen Weg fahren.
    Geändert von Joevo82 (07.12.2003 um 01:41 Uhr)

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