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Thema: Anzeigevorgang von Funkmelder-Verlust...

  1. #1
    Alex112 Gast

    Anzeigevorgang von Funkmelder-Verlust...

    Hallo Forum-User,

    hat von Euch jemand den Anzeigevorgang bei Funkmelder-Verlust schriftlich? Ich meine, ob z. B. von der Regierung oder vom Innenministerium eine Vorgabe existiert, wie man in so einem Fall vorzugehen hat.

    Die Polizei wollte die Anzeige von unserem Kommandanten nicht aufnehmen...


    Danke für Eure Hilfe!

  2. #2
    crazyossi Gast
    Wie ist der verlust entstanden?

    Verloren oder verloren mit hilfe einer 2. person?

    im ersten fall kümmert sich die POl da nicht drum, da ist fundbüro ect. angesagt.

    Im zweiten fall muss sich sich kümmern da es Diebstahl ist.


    Habe auch mel einen FME verloren, das wurde einfach der versicherung der Fw gemeldet.

    Wenn es dein eigener war dann: BBwZZ

  3. #3
    Alex112 Gast
    Der FME ist verloren gegangen - kein Diebstahl. Muß der Verlust des Geräts nicht auch angezeigt werden (BOS-Gerät!)??

    War nicht meiner! Was heißt BBwZZ?????

  4. #4
    crazyossi Gast
    Hallo,

    Nein der verlusst braucht nicht angezeigt zu werden, auch wenn es ein BOS Gerät ist. Es kann ja im Prinzip keiner was mit anfangen, ausser halt funk mithören. ´

    Die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft verfolgt straftaten, und die liegt nicht vor. War ja dein Fehler.


    BBwZZ: Bin Bereit wieder Zu Zahlen. (wenn du die einen neuen kaufen musst oder dein OtBM erwartet erstattung.*lol*)

  5. #5
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    Alex112 hat nicht unrecht, was die Vergangenheit angeht.
    So mussten früher die Hersteller von BOS-Geräten sogar einen Nachweis führen, wohin Geräte geliefert worden sind.
    Das ist aber alles vorbei! Der reine Besitz der Geräte ist als Privatperson nicht mehr strafbar - kannste ja bei Ebay ersteigern. Deshalb haben die BOS-Geräte auch keinen Sonderstatus mehr wie früher, als man den Verlust wirklich anzeigen musste.
    Das war alles einmal!

  6. #6
    Registriert seit
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    Original geschrieben von Pcman
    Alex112 hat nicht unrecht, was die Vergangenheit angeht.
    So mussten früher die Hersteller von BOS-Geräten sogar einen Nachweis führen, wohin Geräte geliefert worden sind.
    Das ist aber alles vorbei! Der reine Besitz der Geräte ist für Privatpersonen nicht mehr strafbar - kannste ja bei Ebay ersteigern. Deshalb haben die BOS-Geräte auch keinen Sonderstatus mehr wie früher, als man den Verlust wirklich anzeigen musste.
    Das war alles einmal!

  7. #7
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    Hallo Leute,

    anzeigen würde ich den Verlust trotzdem - das ist die Vorraussetzung dafür dass die Gerätenummer bei der POL zur Sachfahnung ausgeschrieben wird. Ob das Gerät wieder auftaucht ist die andere Frage - aber schaden wird es nicht, wenn das Gerät als "abhandengekommen durch Verlust" registriert ist.

    ~Joe~
    PN-Fach ist wieder aktiv. Bitte keine Anfragen wegen Programmiersoftware .

  8. #8
    Registriert seit
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    90
    Original geschrieben von Pcman
    So mussten früher die Hersteller von BOS-Geräten sogar einen Nachweis führen, wohin Geräte geliefert worden sind.
    Das ist aber alles vorbei!
    Gilt das denn für sendefähige Geräte auch nicht mehr? Mit einem Funkmelder oder Scanner kann man ja im Prinzip keinen Schaden anrichten. Mit einem FuG X allerdings schon...

    Gruß Frank

  9. #9
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    Das gilt leider auch für sendefähige Geräte. Das man damit Schaden anrichten kann wenn man so ein Gerät hat ist ja noch kein Straftatbestand. Erst wenn man Schaden damit anrichtet, kann es verfolgt werden. Davon machen die Behörden auch gebrauch!


    ich weiß nicht mehr so genau, bis wann wir in der Firma die Daten der Kunden sammeln mussten, an die wir geliefert haben, doch das ist schon mehrere Jahre vorbei.

  10. #10
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    5.256
    also bei uns in bayern, steht auch auf www.lfv-bayern.de
    ist jeder verlust von bos geräten bei der pol anzuzeigen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  11. #11
    Alex112 Gast
    @Alex22

    Kannst Du mir bitte den genauen Link sagen?
    Find ich nämlich nicht...

    Danke & Gruß, Alex

  12. #12
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    sorry hab nochmal geguggt bei uns im gerätehaus, das stand in der Brandwacht, diese zeitung kommt vom bayerischen staatsministerium des inneren, hab den artikel leider nicht online gefunden, wenn du ihn brauchst kopier ich ihn mal scann ihn ein und schick in dir per mail.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  13. #13
    Alex112 Gast
    @Alex22

    Du hattest doch Recht!!
    Steht auf der Seite de LFV Bayern!
    Nach intensiver Suche hab ich's gefunden:

    http://www.lfv-bayern.de/bos-funk.htm

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