Hallo Leute,

anzeigen würde ich den Verlust trotzdem - das ist die Vorraussetzung dafür dass die Gerätenummer bei der POL zur Sachfahnung ausgeschrieben wird. Ob das Gerät wieder auftaucht ist die andere Frage - aber schaden wird es nicht, wenn das Gerät als "abhandengekommen durch Verlust" registriert ist.

~Joe~