Das gilt leider auch für sendefähige Geräte. Das man damit Schaden anrichten kann wenn man so ein Gerät hat ist ja noch kein Straftatbestand. Erst wenn man Schaden damit anrichtet, kann es verfolgt werden. Davon machen die Behörden auch gebrauch!


ich weiß nicht mehr so genau, bis wann wir in der Firma die Daten der Kunden sammeln mussten, an die wir geliefert haben, doch das ist schon mehrere Jahre vorbei.