Original geschrieben von florian_marktredwitz
Ja, so müsste es sein.
Meines wissens nach müsste er auch dafür haften wenn er das getan hat, da er ja ob wissens oder nicht eine falsche Beschreibung eingegeben hat. Uns somit müsste der verkauf nichtig sein.

ja aber nicht aufgrund des fernabsatz gesetzes, dies gilt nur für Menschen/Firmen die durch den verkauf eine gweinnabsicht erzielen, nicht aber für einzelne Privatverkäufe.
Der Vertrag ist aber trotzdem nichtig weil er falsche angaben gemacht hat und am besten noch wegen Betruges anzeigen.