Original geschrieben von Florian 40
Hallöchen,
wenn jemand diesen "Melder" ersteigert und dann ja leider
feststellen müsste das es sich nicht um ein BOS Gerät handelt
kann er doch dagegen vorgehen oder nicht ? Denn der Anbieter
schliesst ja keine Garantie aus. Und so wie ich informiert bin
müsste er es dann doch nach dem neuen Fernabgabegesetz, oder ?
GRuss Flo
Ja, so müsste es sein.
Meines wissens nach müsste er auch dafür haften wenn er das getan hat, da er ja ob wissens oder nicht eine falsche Beschreibung eingegeben hat. Uns somit müsste der verkauf nichtig sein.
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<a target="_blank" href="http://www.jf-mak.de.tt">http://www.jf-mak.de.tt</a>