Hallo Sash,
ich weiß nicht, wie das bei euch in NRW geregelt ist, ab wann man die Einsatzabteilung aufgenommen wird, ich kann nur von Nds. sprechen, da ist aber definitiv so, dass die Aufnahme mit 16 Jahren erlaubt ist und auch gemacht wird. Jedoch dürfen bei uns auch nur Jugendliche unter 18 mit zum Einsatz, wenn sie die Grundausbildung erfolgreich absolviert haben. Weiterhin kann ich nicht verstehen warum Minderjährige nicht im Hintergrund arbeiten dürfen???? Gibt es ein vernünftiges Argument dagegen??? Jetzt komm bitte nicht mit Aufsichtspflicht und Jugendschutzgesetz, sondern einen Einsatzrelevanten Grund. Da sehe ich keinen, vielleicht bei Verkehrsunfällen, hier brauchen die jungen aber auch nicht mit nach vorne. Achja eins hab ich noch vergessen, bei uns dürfen die jungen Kameraden nicht auf dem ersten Fzg. sitzen....
Und zum Thema Schulpflicht kann ich nur sagen, dass man bis zum 18. Geburtstag Schul- bzw. Berufsschulplichtig ist. In Nds. muss man gleichzeitig auch noch 12 Schuljahre hinter sich gebracht haben...
Jetzt muss ich aber auch gleich schlafen...