Umfrageergebnis anzeigen: Was haltet ihr davon, dass ein Schüler während der Schulzeit zum Einsatz fahren darf?

Teilnehmer
82. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Find ich gut!

    27 32,93%
  • Teils Teils, einerseits gut, da die FW mehr Kräfte zur Verfügung hat

    31 37,80%
  • Find ich schlecht, weil die Schüler lernen nichts, wenn laufend ein Einsatz ist!

    19 23,17%
  • Ist mir egal!

    2 2,44%
  • !!!Für die Schüler!!!: Find ich gut, dann habe ich keine Schule!

    3 3,66%
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Ergebnis 16 bis 30 von 38

Thema: Was haltet ihr davon dass Schüler bei einem Einsatz von der Schule weg dürfen?

  1. #16
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    Original geschrieben von Welpe 21/8
    Sind denn Genügend in der Wehr vorhanden ?
    Denn sonst (oder genau deswegen) würd ich mehr ausbilden lassen.
    So ein Ausbildungsproblem haben wir auch.
    Vielen wollen, dürfen aber nicht......

    Mal eine frage dazu *g* Bekommt ihr den vollständig bezahlt oder zuschüsse , oder wie läuft das bei euch ?
    Grüße
    Sascha

    Rechtschreibfehler sind gewollt und dienen zur allgemeinen Belustigung=)

  2. #17
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    Original geschrieben von Alex22
    wenn er 18 ist, dann ist er nicht mehr schulpflichtig, dann soll er tun und lassen was er will.
    Man ist schon ab 16 oder z.T. 15 nicht mehr Schulpflichtig, denn dann hat man entweder die 10. Klasse beendet (Realschul-Abschluss) oder auch erst die 9. Klasse mit einem Hauptschul-Abschluss.

    Zum anderen stimme ich dir zu.........

  3. #18
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    WAS ZUM HENKER HABEN MINDERJÄHRIGE an der Einsatzstelle verloren ?!?!??!?!

    ich denke damit löst sich das ein wenig auf oder ?
    Und wie bereits erwähnt jeder volljährige sollte soweit selber wissen ob er fährt oder nicht weil er was verpasst oder die anfahrt viel zu lang ist odert oder oder ...

    PS: Am alarmstichwort würd ich es festmachen ... für ne BMA wäre ich nich abgehaun , für Zimmerbrand jederzeit ....
    enjoy the Moment ....
    BM,RIW,Mfg,LMAA,................... :p

  4. #19
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    @LF8ELW

    Das stimmt nicht ganz. Du hast nach der abgeschlossenen Schulausbildung immernoch ein Jahr Berufsschulpflicht (in Bayern zumindenst.

    @Sash
    Tja, was minderjährige an der EST verloren haben hast ja zum glück du nicht zu entscheiden. In Bayern darfst du ganz offiziell mit 16 mit auf einstätze fahren. Allerdings unter der Voraussetzung nicht direkt in den Gefahrenbereich zu kommen und unter begleitung eines erfahrenen FW-DL.
    <p>
    <a target="_blank" href="http://www.jf-mak.de.tt">http://www.jf-mak.de.tt</a>

  5. #20
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    Original geschrieben von florian_marktredwitz
    @LF8ELW

    Das stimmt nicht ganz. Du hast nach der abgeschlossenen Schulausbildung immernoch ein Jahr Berufsschulpflicht (in Bayern zumindenst.
    Tja.....in Bayern ist halt vieles anders...............also zumindest nach der 10. Klasse - also meist mit 16 Jahren - kann hier mit der Schule aufhören, wer halt will............................

  6. #21
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    lieber florian_marktredwitz


    @Sash
    Tja, was minderjährige an der EST verloren haben hast ja
    zum glück du nicht zu entscheiden. In Bayern darfst du ganz
    offiziell mit 16 mit auf einstätze fahren. Allerdings unter der
    Voraussetzung nicht direkt in den Gefahrenbereich zu
    kommen und unter begleitung eines erfahrenen FW-DL.

    Lass mich raten ... du bist Minderjährig und ne heissdüse die nenn Abgang bekommt wenn ein Einsatz ist ...

    Hier haben Minderjährige NIX am einsatz zu suchen höchstens bei Großschaden im Hintergrund.....
    Oder auf Sicherheitswachen ...
    Aber im Akuten Einsatz hat ein Minderjähriger nix zu suchen !
    enjoy the Moment ....
    BM,RIW,Mfg,LMAA,................... :p

  7. #22
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    Hallo Sash,

    ich weiß nicht, wie das bei euch in NRW geregelt ist, ab wann man die Einsatzabteilung aufgenommen wird, ich kann nur von Nds. sprechen, da ist aber definitiv so, dass die Aufnahme mit 16 Jahren erlaubt ist und auch gemacht wird. Jedoch dürfen bei uns auch nur Jugendliche unter 18 mit zum Einsatz, wenn sie die Grundausbildung erfolgreich absolviert haben. Weiterhin kann ich nicht verstehen warum Minderjährige nicht im Hintergrund arbeiten dürfen???? Gibt es ein vernünftiges Argument dagegen??? Jetzt komm bitte nicht mit Aufsichtspflicht und Jugendschutzgesetz, sondern einen Einsatzrelevanten Grund. Da sehe ich keinen, vielleicht bei Verkehrsunfällen, hier brauchen die jungen aber auch nicht mit nach vorne. Achja eins hab ich noch vergessen, bei uns dürfen die jungen Kameraden nicht auf dem ersten Fzg. sitzen....

    Und zum Thema Schulpflicht kann ich nur sagen, dass man bis zum 18. Geburtstag Schul- bzw. Berufsschulplichtig ist. In Nds. muss man gleichzeitig auch noch 12 Schuljahre hinter sich gebracht haben...

    Jetzt muss ich aber auch gleich schlafen...

  8. #23
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    Muss ich nem 16 Jährigen antun das irgendwo ein Brikett in Menschen form getragen wird ?
    Muss ich dem Zeigen wie lecker jemand aussieht den ich ausm Auto schneide ?
    Muss ich den an den Absperrbereich stellen wenn ich nenn GSG Einsaz fahre ?
    Was bringt der zwerg mir effektiv ?
    Nichts dagegen wir haben auch 2 kurze ausser jf im mom die bei uns rumspringen aber wenn die mit an die einsatzstelle gehen würden .... nö.. muss ned sein
    So und der Punkt das ich immer noch wen dabei stellen muss wiso soll ic hdamit nich kommen ? das ist so !
    Da mus immer jemand beistehen den ich nicht frei Einsetzen kann der dann Kindergärtner spielt wenn das bei Euch nicht so gehandhabt ist ist das nicht mein Kopf in der Schlinge wenn was passiert ...
    enjoy the Moment ....
    BM,RIW,Mfg,LMAA,................... :p

  9. #24
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    Hallo,

    ich bin mit 12 in die JF eingetreten, und fahre jetzt seit ich 16 bin einsätze, und das ist schon eine ganze weile.

    Wenn der den toten nicht mit 16 zum ersten mal sieht, dann halt mit achtzehn, der unterschied ist wirklich nicht so groß.

    Gruß Stefan!
    Ich nehme Diazepam gegen Durchfall! Das hilft zwar nicht gegen Durchfall, aber ich rege mich nicht mehr so auf, wenn ich ins Bett scheiße!

  10. #25
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    Das ist nur eins von vielen Beispielen ....
    andersrum könnte man ja auch sagen warum dann nich schon mit 15 ? oder mit 14 ?
    Ich bin der Meinung das es schon Sinn macht die JF bis zum 18ten ausm Einsatzgeschehen in der Form rauszuhalten!
    enjoy the Moment ....
    BM,RIW,Mfg,LMAA,................... :p

  11. #26
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    kurze Zwischenfrage:

    Du sagst ihr übernehmt nur 18-jährige richtig?? Gut und 18 jährige dürfen auch mit zum Einsatz ist in Ordnung, nur meinst du nicht, dass diese 18 jährigen bei den ersten Einsätzen genaus so rumspringen wie 16-jährige??? Also ich bin definitiv der Meinung ja, diese Leute muss man dann auch erstmal an die Hand nehmen, und von daher denke ich macht es keinen großen Unterschied, ob ich nun einen 16-jährigen, der seinen Grundlehrgang erfolgreich bestanden hat mit zum Einsatz nehme und ihm außerhalb des Gefahrenbereichs einsetze oder einen 18 jährigen, der auch gerade frisch von der Schule kommt. Der einzige Unterschied ist, dass er volljährig ist und er rechtlich keinen "Kindergärtner" mehr braucht, doch nur alleine kannste den auch nicht an der Einsatzstelle stehen lassen....

    Weiterhin spreche ich nicht von JF-Mitgliedern, sondern von Mitgliedern der AKTIVEN Einsatzabteilung....

  12. #27
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    kann PeterOS nur zustimmen !
    Ob nun 16 oder 18 .. beide haben wenn sie "neu" sind meiner Meinung nach nix an der front verloren !
    Grüße
    Sascha

    Rechtschreibfehler sind gewollt und dienen zur allgemeinen Belustigung=)

  13. #28
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    Es sagt doch auch niemand dass sie an vorderster front sind. Aber bei kleineren Sachen, wie z.B. eine Wasserversorgung aufbauen, oder eine Einsatzstelle ausleuchten, da kann man jeden brauchen.

    Gruß Stefan!
    Ich nehme Diazepam gegen Durchfall! Das hilft zwar nicht gegen Durchfall, aber ich rege mich nicht mehr so auf, wenn ich ins Bett scheiße!

  14. #29
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    das ist richtig , das sind ja auch aufgaben die sie ausführen können!

    Aber so eine art diskussion gabs schon mal .. weiss aber leider gerade nich wo in welchem thread das war =(
    Grüße
    Sascha

    Rechtschreibfehler sind gewollt und dienen zur allgemeinen Belustigung=)

  15. #30
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    Zu diesem Thema gabs hier ne diskussion drüber......

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