Hier mal 2 Beispiele von Urteilen wegen Abhörens aus den Jahren 98 und 99. Da galt schon das jetzige TKG.

1.) Raum Pirmasens:
Gesamtgeldstrafe von 200 Tagessätzen zu je 40.- DM. Insgesamt also 8000.- DM + Gebühren
Bei Uneinbringlichkeit der Geldstrafe tritt anstelle eines Tagessatzes 1 Tag Freiheitsstrafe. (Also 200 Tg. Knast)

Alle Geräte (mehrere scanner wurden eingezogen.

2.) Raum Kassel:
6 Monate Freiheitsstrafe für Taxifahrer.
Alle Geräte, Scanner, Computer und Programme wurden eingezogen.

Dies nur mal so als Beispiele, was noch so möglich ist.

Ebi