Hier mal 2 Beispiele von Urteilen wegen Abhörens aus den Jahren 98 und 99. Da galt schon das jetzige TKG.
1.) Raum Pirmasens:
Gesamtgeldstrafe von 200 Tagessätzen zu je 40.- DM. Insgesamt also 8000.- DM + Gebühren
Bei Uneinbringlichkeit der Geldstrafe tritt anstelle eines Tagessatzes 1 Tag Freiheitsstrafe. (Also 200 Tg. Knast)
Alle Geräte (mehrere scanner wurden eingezogen.
2.) Raum Kassel:
6 Monate Freiheitsstrafe für Taxifahrer.
Alle Geräte, Scanner, Computer und Programme wurden eingezogen.
Dies nur mal so als Beispiele, was noch so möglich ist.
Ebi




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