Ergebnis 1 bis 12 von 12

Thema: Illegal Polizeifunk abgehört - Geldstrafe

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    FLORIAN 14 Gast
    Oooohhh doch !!!

    wir "Großverdiener" würden zwar auch zu 15 Tagessätzen verurteilt werden. Was dann jedoch der Tagessatz ist, wird von Deinen Einkünften bemessen. 5 Euro ist für einen Sozialhilfeempfänger angemessen.

    Hab mal im StGB geblättert und folgendes gefunden:

    § 40
    [Verhängung von Tagessätzen
    (1) Die Geldstrafe wird in Tagessätzen verhängt. Sie beträgt mindestens fünf und, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens dreihundertsechzig volle Tagessätze.

    (2) Die Höhe eines Tagessatzes bestimmt das Gericht unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters. Dabei geht es in der Regel von dem Nettoeinkommen aus, das der Täter durchschnittlich an einem Tag hat oder haben könnte. Ein Tagessatz wird auf mindestens zwei und höchstens zehntausend Deutsche Mark festgesetzt.


    Also Zusammenfassung: Es gibt mindestens 5 und höchstens 360 Tagessätze. Ein Tagessatz richtet sich nach dem Einkommen. Ein Tagessatz kann zwischen 2 und 10.000 DM (!) liegen.

    Gruß
    Florian 14
    Geändert von FLORIAN 14 (29.09.2003 um 22:01 Uhr)

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •