Oooohhh doch !!!
wir "Großverdiener" würden zwar auch zu 15 Tagessätzen verurteilt werden. Was dann jedoch der Tagessatz ist, wird von Deinen Einkünften bemessen. 5 Euro ist für einen Sozialhilfeempfänger angemessen.
Hab mal im StGB geblättert und folgendes gefunden:
§ 40
[Verhängung von Tagessätzen
(1) Die Geldstrafe wird in Tagessätzen verhängt. Sie beträgt mindestens fünf und, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens dreihundertsechzig volle Tagessätze.
(2) Die Höhe eines Tagessatzes bestimmt das Gericht unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters. Dabei geht es in der Regel von dem Nettoeinkommen aus, das der Täter durchschnittlich an einem Tag hat oder haben könnte. Ein Tagessatz wird auf mindestens zwei und höchstens zehntausend Deutsche Mark festgesetzt.
Also Zusammenfassung: Es gibt mindestens 5 und höchstens 360 Tagessätze. Ein Tagessatz richtet sich nach dem Einkommen. Ein Tagessatz kann zwischen 2 und 10.000 DM (!) liegen.
Gruß
Florian 14