FALSCH !!! Jedwedes abhören von Sendungen die nicht für dich bestimmt sind, dürfen nicht GEZIELT abgehört werden. Sollte man beim durchsuchen des Äthers (WIRKLICH) ausversehen eine derartige Sendung empfangen, so tritt die Klausel der "verschwiegenheit" in Kraft.Original geschrieben von Horchposten
Also, daß abhören des Funkes (auch BOS) und der Besitz von Geräten, welche das Abhören ermöglichen, ist grundsätzlich NICHT verboten.
Sonst könnten die Geräte ja auch nicht frei verkauft werden.
...
s.o.
Was allerdings verboten ist, und ich gehe davon aus, daß in den genannten Fällen eben das der Punkt war, ist, daß weitergeben von Meldungen an dritte Personen.
--> Will sagen, wenn ich was am Funk höre, einen Kumpel anrufe und dem das erzähle, DANN mach ich mich strafbar.