
Zitat von
Chr881986
Hallo,
ich hab da mal eine Frage:
Unser Fachberater Funk behauptet das die Sendeleistung von 5 Watt beim FuG 10b (MTS2010) nicht zulässig sei und nicht der TR-BOS entspricht.
Ich wollte jetzt wissen ob dies stimmt oder nicht, da ich der Mienung bin er liegt mit seiner Behauptung falch, das das FuG10b ja nach TR-BOS zugelassen ist.
Ich danke für eure Hilfe.
Mfg
Chris

Zitat von
Quietschphone
Servus!
Grob gesagt: Die Benutzung der FuG10b mit hoher Sendeleistung ist nur den polizeilichen BOS gestattet.
Somit hat er teilweise recht.
Gruß
Alex
Hi,
wie du schon richtig erkannt hast, schreibt die TR-FuG-10b/13b eine maximale Ausgangsleistung von MINDESTENS 4Watt vor, erlaubt bis 6 Watt.
Somit ist das vorhandensein dieser Ausgangsleistung sicher nicht verboten, MINDESTENS vier Watt schreibt die TR ja schließlich vor...
Wenn jemand nun sagt die TR-BOS verbieten 5Watt, so hat er schlicht keine Ahnung!
(Bei FuG11b ist das anders, dort ist 1Watt maximal)
Was ALEX schreibt ist (teilweise) aber auch richtig! Das diese Geräte 5Watt können ist nicht gleichbedeutend mit (= gleich 5Watt erlaubt!).
Welceh Sendeleistungen und Geräte überhaupt für die NPOL BOS zugelassen sind regeln dann wieder die einzelnen Ländervorschriften. Teilweise wird hier dann noch nach Art de rNPOL BOS unterschieden...
Darüberhinaus war es bis vor kurzem noch so, das im 2m Bereich der Frequenznutzungsplan der RegTP grundsätzlich nur 1Watt für HFG vorgesehen hat. Allerdings mit der Bemerkung das höhere Sendeleistungen im einzelfall durch die Länder genehmigt werden können. Dies ist aber zwischenzeitlich hinfällig!
So kommt es dann, dass in einem Bundesland nur Empfehlungen gelten wenn möglich nur mit einem Watt zu arbeiten, gleichzeitig die Verwendung von bis zu 6Watt für Sonderfälle allgemein freigegeben ist, in einem anderen Land es nichteinmal gestattet ist das Feuerwehren ein Gerät benutzen das 5Watt schalten KÖNNTE (z.b. Hessen, NUR FuG11b mit ABGESCHALTETEN! Vielkanalmodus erlaubt! FuG10a und 10b (und damit 5Watt) für Feuerwehren nicht zulässig!).
In einem anderen BL darf dann z.b. der KatS und die Bergwacht mit 5watt arbeiten, die FW aber nicht usw...
Wie es jetzt für NRW und den HiORGs aussieht weiß ich gerade aus dem Kopf nicht.
Es ist schon möglich das dies nicht zulässig ist (oder war -durch die Einschränkung der RegTP, ohne explizite Freigabe-). Das ist dann aber GANZ SICHER nicht in der TR-BOS verboten sondern in einem anderen Regelwerk!
Gruß
Carsten
***Wichtig***
Zur Zeit bitte mir keine Mails über die Mailfunktion des Forums schicken, da die hinterlegte Mailadresse zur Zeit spinnt. Mails kommen NICHT, oder mit TAGEN Verspätung an !!!
Ersatz: *MEINUSERNAME* @Yahoo.de