Hallo,
die Bestimmungen nur mit 1 Watt zu funken hat bestimmt seine Berechtigung. Aber..........
Ich wohne am Rhein im Mittelrheintal habe die Deutsche Bahn direkt vor der Nase und eine Bundeswasserstrasse. Teilweise ist eine Funkverbindung mit 1 Watt Ausgangsleistung schlichtweg überhaupt nicht möglich. Bei Bootseinsätzen auf dem Rhein oder bei Waldbränden in den Mittelrheintälern( Seitentäler) oder eine Menschenrettung auf dem Rheinsteig bleibt einen gar nix anders übrig als auf 5 Watt umzuschalten. Und wenn ich eine Personenrettung auf dem Rhein habe, sch...... ich auf die Hessiche bestimmungen und schalte einfach um, um den Kontakt zu unserm MZB aufrecht zu erhalten. Eines muss klar sein, auch wenn es nicht zulässig sein sollte, zur Menschenrettung fragt keiner nach einer Sendeleistung. Im klaren sollte man sich darüber sein, das bei einer räumlich engen Einsatzstelle auf jeden Fall keine hohe Sendeleistung gefahren werden sollte, um nicht den gesamten Einsatzstellenfunk platt zu drücken. Im Einzelfall sollte man selber entscheiden ob man umschaltet oder nicht.