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Thema: AGT Einsätze auch für nicht AGT-Träger

  1. #16
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    Klar muss man genau abwägen! Ich mache mir die Entscheidung auch nie leicht! Und nur wenn mir der erfahrene AGT sagt er macht es, dann geht es los! Ansonsten:.... Tja wie soll ich sagen.....
    Eigensicherung geht vor! Und damit Verstärkung/AGT anfordern, warten und.... später zusammenfegen...... :-((
    (Schei... Gefühl in der Magengegend! Aber immer noch (etwas) besser als die eigenen Kameraden umzubringen!)

    Ich wünsche niemanden diese schwere Entscheidung einmal treffen zu müssen!!!!
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  2. #17
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    Hallo,

    @AkkonHALand:
    >>1. setzt die Menschenrettung die UVV fast komplett außer Kraft! <<
    Bist du dir da ganz sicher? Es heisst ganz klar "es kann von der UVV abgewichen werden, aber nur wenn absolut keine andere Möglichkeit besteht, und nur soviel abweichen wie unbedingt nötig!" (Ich weiss , habe ich weiter oben schon mal geschrieben.) Des weiteren heisst es auch ganz klar "es KANN" nicht "muss" . Wenn ich als GF meine, dass ist zu gefährlich, dann lass ich es bleiben und niemand kann mich dafür zur Verantwortung ziehen.
    (Als GF habe ich die Verantwortung für meine Manschaft. Und wenn ich mit 1:8 losfahre, sehe ich zu, dass auch 1:8 wieder einrücken.)

    >>wird kein EL ZWEI unerfahrene zusammen einsetzen, somdern nur einen mit einem ERFAHRENEN AGT zusammen! <<

    Und was machst du wenn du keine erfahrende AGT zur Verfügung hast? (Stichwort Tagesalarmstärke) Ich würde die unerfahrenen AGT trotzdem einsetzen, wenn die Lage nicht zu gefährlich ist . Vorher noch einmal impfen, vorsichtig zu sein, aber trotzdem einsetzen. (Natürlich würde ich parallel Nachalamieren lassen)


    >>3. reicht zum Einsatz eines Kameraden unter AG zur Menschenrettung die G26/3 aus! (Laut UVV der FUK!) <<<

    Das ist mir jetzt aber neu und wiederspricht allem was ich bis jetzt gehört habe. Kannst du mir mal ein Link zukommen lassen wo ich das nachlesesen kann?

    >>5. Zu guter Letzt: Es geht sowieso keiner rein, der es sich nicht zutraut! Egal ob mit oder ohne Lehrgang!!!<<

    absolute Zustimmung.

    >>Eigensicherung geht vor! Und damit Verstärkung/AGT anfordern, warten und.... später zusammenfegen...... :-((
    (Schei... Gefühl in der Magengegend! Aber immer noch (etwas) besser als die eigenen Kameraden umzubringen!) <<

    Recht hast du.

    Gruss

    JS

  3. #18
    Otto Gast

    Eigeneinschätzung

    Noch was zu obiger Eigeneinschätzung:
    Dass nur der "reingeht" der sich der Sache gewappnet fühlt ist zwar oft richtig, aber muss nicht immer sein. Denn wenn jeder sich richtig einschätzen würde, gäbe es keine VUs, keine abstürzenden Kletterer und auch keine toten oder verletzten FW-Männer!!! Deswegen denke ich muss man auch v. a. als GF die Sache kritisch betrachten...

    Aber ansonsten kann ich euch nur zustimmen.

    Gruß Otto

  4. #19
    Selvren Gast
    Auch wenn das Thema 6 Jahre zurückliegt, so hätte ich doch noch eine Frage zu dem Thema:

    Mit G26, aber ohne Lehrgang an Übungen teilnehmen? (Vollangeschlossen)
    Begründung: Vorm Lehrgang Erfahrung sammeln.

    möglich? sinnvoll?


    mfg

  5. #20
    Elster Gast
    Jemanden ohne AGT-Lehrgang würde ich in keine Brand reinlassen.
    Im Außnahmefall würde ich aber jemanden mit einer vor kurzem abgefaufenen G26 unter PA gehen lassen, wenn die betroffene Person allem Anschein nach fit ist.

    Aber auch hier muss man halt die Situation abwägen.
    Bei einem Brand, bei dem kein IA durchgeführt werden muss, PA aber trotzdem notwendig ist, ist es wohl nicht so schlimm, wenn jemand seit 2 Monaten keine G26 mehr hat.

  6. #21
    Selvren Gast
    Danke für die Antwort, allerdings bezog sich meine Frage lediglich auf eine ÜBUNG unter den oben genannten Vorraussetzungen (Nur G26).

  7. #22
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    ich denke nein....wenn da was passiert macht es keinen unterschied...du hast darunter nix zu suchen;)

  8. #23
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    604

    Bei uns:

    -hat im Einsatz, ohne bestandener AGT-Tauglichkeitsuntersuchung, unter AGT, nix zu suchen, und da gibt es kein wenn, und kein aber! Was soll denn einer, der keine AGT-ausbildung hat ausrichten können? Mit einem Erfahrenen zusammen den Trupp in Gefahr bringen?

    -was bei uns mit sehr kritischen Blick beobachtet/geduldet wird, das man bei einer Übung sich eine Maske aufsetzt,das Gerät anlegt, aber den Lungenautomat nicht anschließt! Und selbst da hat sich schon manches mal gezeigt, das jemand ohne Ausbildung, sich um viele andere Sachen gedanken macht. In Richtung Stress, Panik, Angst, und wenn er dann ein Gerät bediehnen soll, ist man sehr schnell überlastet.

  9. #24
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    4.289
    Mal eine zugegebenermaßen provokante Gegenfrage:

    Lasst Ihr jemanden ohne Führerschein und auch ohne Fahrausbildung Eure Autos fahren? Vielleicht auch nur bei Übungen?

    Gruß, Mr. Blaulicht

  10. #25
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    Die FwDV 7 sagt ganz klar, dass Einsatzkräfte, die als AGT eingesetzt werden, eine entsprechende Ausbildung durchlaufen haben müssen. Damit ist das Thema durch.

  11. #26
    Volvofan854 Gast
    Also in meinen Augen ist eine Führungskraft (GF, ZF,...), die so etwas zulässt, vollkommen verantwortungslos und fahrlässig dabei!!!
    Es geht hier nicht einfach um irgendwelchen Papierkram oder sowas in der Richtung. So nach dem Motto: "Pah... Behördenkram - kann ich viel besser!"
    Nein, es geht darum, ob man für solche Einsätze gesundheitlich und vorallem PSYCHISCH tauglich ist.
    Was ist denn, wenn einer dabei durchdreht, oder einen Fehler macht?
    Und zum Führerschein:
    Eigentlich doch das selbe in grün...

  12. #27
    Selvren Gast
    Vielen Dank für die vielen Antworten.

    Ich möchte allerdings nochmals betonen das mir hierbei nur um eine Frage ohne direkten Hintergrund ging.
    Eine ähnliche Frage, wo es nur um das Tragen des Gerätes ging, wurde letztens bei einer Übung gestellt.
    Und aus eigener Interesse bin ich dann hier einen Schritt weiter gegangen.

    Wünsche noch einen schönen Sonntag.

  13. #28
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    Öh, doofe Frage:

    Warum hat Kamerad XY, Atemschutztauglich mit gültiger G26.3, dann noch keinen Atemschutzlehrgang, wenn er in "Ausnahmefällen" auch ohne AGT-Lehrgang mit rein soll?

    Möglichkeit 1: Er ist noch nicht lange genug in der Wehr und war dementsprechend noch nicht auf Lehrgang: Nicht einsetzbar, da vermutlich wichtige Kenntnisse über den sicheren AGT-Einsatz fehlen..

    Möglichkeit 2: Kamerad hat "keine Lust" den AGT-Lehrgang zu machen - Da sollte dann evtl. vorher das Gespräch gesucht werden..

    Bei uns würde NIE jemand ohne AGT-Lehrgang und das Wissen um einen sicheren Atemschutzeinsatz in einen solchen geschickt werden!

    Zitat Zitat von Selvren Beitrag anzeigen
    Mit G26, aber ohne Lehrgang an Übungen teilnehmen? (Vollangeschlossen)
    Begründung: Vorm Lehrgang Erfahrung sammeln.
    Weiß nicht wie das rechtlich aussieht, aber ich kann mir gut vorstellen, dass das möglich ist, weil ja die körperliche Fähigkeit, einen PA zu tragen, gegeben ist.. Wenn man dann während der Ausbildung ne umfassende Einweisung kriegt sollte das ja eigentlich ausreichen, aufem AGT-Lehrgang ist es ja auch nichts anderes.. (Aber genau weiß ich es nicht..)

    Mfg.
    Geändert von Max K. (05.10.2008 um 11:25 Uhr)
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  14. #29
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    ähm hab ich das falsch verstanden? ich dachte das mit dem notfalls war so gemeint wenn jmd agt lehrgang hat aber seine g26.3 zb seit nr woche abgelaufen ist oder halt ein monat....

    das is zwar dann nich korrekt....aber eher vertretbar?! finde ich

  15. #30
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    Zitat Zitat von bastelheini Beitrag anzeigen
    ähm hab ich das falsch verstanden? ich dachte das mit dem notfalls war so gemeint wenn jmd agt lehrgang hat aber seine g26.3 zb seit nr woche abgelaufen ist oder halt ein monat....
    Naja, im Originalposting (von 2002, oops) steht:

    Ich habe zu Ohren bekommen, dass auch Feuerwehrleute ohne Atemschutz-Lehrgang [...] an Atemschutz-Einstätzen sowie Übungen teilnehmen!

    das is zwar dann nich korrekt....aber eher vertretbar?! finde ich
    Naja, rechtlich ist die Sache wohl klar.. Evtl. spielts auch noch ne Rolle, ob die G26 "nur" abgelaufen ist, weil sie nicht aufgefrischt wurde, oder ob man sie aus körperlichen Gründen nicht mehr schafft.. Aber generell eher ein klares nein, oder?

    Warum läuft sone Untersuchung eigtl. ab? Man weiß doch 3 Jahre lang, wie lange die gültig ist, oder? Das ist genau wie das Geschenkekaufen an Heiligabend, weil der Termin ja "so plötzlich" kam :-)

    Mfg.
    Geändert von Max K. (05.10.2008 um 11:47 Uhr)
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
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