Öh, doofe Frage:
Warum hat Kamerad XY, Atemschutztauglich mit gültiger G26.3, dann noch keinen Atemschutzlehrgang, wenn er in "Ausnahmefällen" auch ohne AGT-Lehrgang mit rein soll?
Möglichkeit 1: Er ist noch nicht lange genug in der Wehr und war dementsprechend noch nicht auf Lehrgang: Nicht einsetzbar, da vermutlich wichtige Kenntnisse über den sicheren AGT-Einsatz fehlen..
Möglichkeit 2: Kamerad hat "keine Lust" den AGT-Lehrgang zu machen - Da sollte dann evtl. vorher das Gespräch gesucht werden..
Bei uns würde NIE jemand ohne AGT-Lehrgang und das Wissen um einen sicheren Atemschutzeinsatz in einen solchen geschickt werden!
Weiß nicht wie das rechtlich aussieht, aber ich kann mir gut vorstellen, dass das möglich ist, weil ja die körperliche Fähigkeit, einen PA zu tragen, gegeben ist.. Wenn man dann während der Ausbildung ne umfassende Einweisung kriegt sollte das ja eigentlich ausreichen, aufem AGT-Lehrgang ist es ja auch nichts anderes.. (Aber genau weiß ich es nicht..)
Mfg.