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Thema: RTW Besatzung

  1. #1
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    RTW Besatzung

    Hallo,

    ich habe mal eine Frage, über der ich mir schon länger den Kopf zerbreche:

    Darf ein ganz normaler Arzt, z.B. Hausarzt o.dgl. anstelle einen Rettungsassistenten den RTW besetzen, wenn er weder über den Fachkundennachweis Rettungsdienst verfügt, noch irgendeine Rettungsdienst-spezifische Ausbildung gemacht hat?

    Ich meine ja, er ist ja trotzdem immerhin Arzt! ...

    Hoffe ihr könnt mir helfen.. :-)

  2. #2
    djdumbo Gast
    Soweit ich weiß gibt es in Niedersachsen die Regelung, daß die Fahrzeuge von "geeignetem Personal" besetzt werden müssen.

    Das könnte meiner Meinung nach auch eine Taxi-Fahrer und ein Hausarzt sein.

    Was in anderen Bundesländern gilt, weiß ich nicht.

  3. #3
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    Hey Leute!


    Das ist richtig! Geeignetes Personal!

    Geneignet ist alles ab Erste-Hilfe-Lehrgang! Allerdings schreiben in der Regel alle Landkreise den HiOrgs (die den Rettungsdienst betreiben) vor, wer auf dem Auto sitzen muss!

    Bei uns muss mindestens ein RH und ein RA fahren! Es fahren aber eigentlich nur RS und RA bzw. RA und RA!
    Geändert von Etienne (08.08.2003 um 18:57 Uhr)
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  4. #4
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    @ Etienne:

    Da habe ich garnicht drüber nachgedacht! Jetzt wo du das sagst fällt mir das auch auf! Werde mich bessern! :-)

    Schönen Abend noch...

  5. #5
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    Nein

    Hallo erst mal.
    Grundlage ist doch meines wissens nach das jeweilige Retungsdienstgesetzt des Bundeslandes.
    in NRW z.B. :
    Für die Notfallrettung mind. 1 RettAss und 1 RettSan

    Was den Arzt betrifft sieht das Gesetzt vor das der Arzt nach §4 Abs.3 ausgebildet sein muss.

    Grob gesagt der Arzt der Rettung fahren will oder Rettung fährt muss entweder die Fortbildung (Quali:Notarzt) habe, oder einen Ausbildung zum RettSan oder RettAss habe.

    Gruß Sven

  6. #6
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    Hey BOS_Freak!


    Das ist nicht ganz richtig!

    Ein Arzt, der als Notarzt im Rettungsdienst fahren will, muss den "Fachkundenachweiß Rettungsdienst" haben! Ohne geht es nicht!


    Folgende Voraussetzungen gelten im Rettungsdienst:

    Niedersachsen:

    KTW (1.Mann) - geeignet
    KTW (2.Mann) - geeignet

    RTW (1.Mann) - geeignet
    RTW (2.Mann) - geeignet

    NEF-Fahrer - geeignet


    Man sieht - in Niedersachsen ist wirklich gar nichts geregelt! Das einzigste Bundesland, wo nichts feststeht!

    Genauer könnt ihr das nachlesen im "Taschenatlas Rettungsdienst" Ausgabe 4 - Seiten 588/589
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  7. #7
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    Re: Nein

    Original geschrieben von BOS_Freak
    Hallo erst mal.
    Grundlage ist doch meines wissens nach das jeweilige Retungsdienstgesetzt des Bundeslandes.
    in NRW z.B. :
    Für die Notfallrettung mind. 1 RettAss und 1 RettSan

    Was den Arzt betrifft sieht das Gesetzt vor das der Arzt nach §4 Abs.3 ausgebildet sein muss.

    Grob gesagt der Arzt der Rettung fahren will oder Rettung fährt muss entweder die Fortbildung (Quali:Notarzt) habe, oder einen Ausbildung zum RettSan oder RettAss habe.

    Gruß Sven
    Dem kann ich nur zustimmen. Für den "fertigen" Arzt ohne Zusatzqualifikation kommt aussdem noch eine rechtliche Zwickmühle hinzu. Er kann (und muss) ärztliche Maßnahmen ergreifen, aber ist ja eigentlich "nur" als RS/RA eingesetzt, also Hilfspersonal.

    Ich empfehle dann immer nach dem PJ bis zur NA Qualifikation zur pausieren. Besser ist das.

  8. #8
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    Maßnahmen im Rahmen der Notkompetenz

    Hey Leute!
    Original geschrieben von Buebchen
    ...er kann (und muss) ärztliche Maßnahmen ergreifen, aber ist ja eigentlich "nur" als RS/RA eingesetzt...
    Wenn er Arzt ist, aber nur als RA fährt, muss er trotzdem ärztliche Massnahmen durchführen! Im Rahmen der Notkompetenz muss er Maßnahmen durchführen, die er beherrscht! Also kann er auch Medikamente geben und Co! Solange er sie beherrscht ist doch alles klar! Jeder RA kann/muss Dinge machen, die er beherrscht und im Rahmen der Notkompetenz angemessen sind!
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  9. #9
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    Dem widerspreche ich nicht, sondern meinte es sehr ähnlich: Ein Arzt hat alle (ärztlichen) Maßnahmen zu ergreifen, um die Gesundheit zu wahren. Sei es eine Aspirin zu vergeben, Medikamente zu applizieren, oder zu Intubieren.

    Das Problem ist m.E. ein anderes: Der Arzt setzt sich auf nen RA Sessel und weiss im Vorfeld schon, daß er ärztliche Maßnahmen ergreifen werden muss. Er fährt ja schließlich zu Notfällen ( Und den Eid des Hippokrates hat er schließlich auch geleistet )

    Ach ja: Ich vergaß - Ich spreche von NRW ;-)

    Und in NRW hat ein Arzt im Rettungsdienst die entsprechende Qualifikation nachzuweisen. Und da liegt das Problem. Man macht de facto aus dem RTW so ne Art 2/3 NAW - ohne zweiten RA und ohne Qualifikation des Arztes. Das kann (muss nicht) Probleme mit dem Träger des RD geben.

  10. #10
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    In Schleswig Holstein muss jedes Rettungsdienstfahrzeug (auch KTW) mit mind. einer Person besetzt sein, die die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Rettungsassistent hat. Diese Erlaubnis hat im Normalfall kein Arzt, nicht einmal ein Notarzt (...natürlich gibt es Ausnahmen, also Ärzte, die auch RA sind).
    Als zweite Person muss ein RS (520Std.-Ausb.) mit drauf sein, wobei beim RTW zusätzlich eine Einsatzpraxis von 200 Einsätzen nachgewiesen werden muss (sog. "RS 200"), die zum überwiegenden Teil in der Notfallrettung gesammelt werden muss.

    Theoretisch dürfte also ein KTW des öffentlichen Rettungsdienstes, der mit 2 Notärzten besetzt ist keine Transporte fahren, weil er nicht nach den Vorschriften des RettDG besetzt ist. Okay, das ist sehr konstruiert, wäre juristisch aber so.
    Geändert von 66251 (09.08.2003 um 16:30 Uhr)

  11. #11
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    @ 66251:

    Obwohl das im Normalfall auch kein Mensch verstehen muss!

    Die Notärzte sind ja viel besser ausbebildet als Rettungshelfer oder -Sanitäter.

  12. #12
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    Jein! Sicherlich haben Notärzte eine viel bessere medizinische Ausbildung und fundierte notfallmedizinische Kenntnisse, aber dennoch würde ich einige Notärzten, die ihren Job wirklich drauf haben, ein Problem bereiten, wenn ich von ihnen erwarten würde z.B. eine Fernotrage zu bedienen.

    Ich will damit sagen, dass den Ärzten einfach einige wichtige Bestandteile der Ausbildung für den Rettungsdienst fehlen, während sie in anderen Bereichen wiederum überqualifiziert sind.

  13. #13
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    Hallo Etienne

    Diesen Auszug bezieht sich auch auf das Land NRW und nicht auf niedersachsen.

    Hab auserden Heute mit unseren Ltd. NA gesprochen über dieses Thema und er sieht die Gesetzeslage genau so wie ich.


    Gruß
    Sven

  14. #14
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    Hallo,

    also wenn ich so sehe, was da manchmal als "Notarzt"
    ankommt, da muß man schon fasst den Patienten vor dem Doc
    retten....

    Nix gegen das NA-System aber manchmal könnte man meinen,
    daß NA aus einer bestimmten Fachrichtung in Situationen ihrer
    nicht vertrauten Richtung überfordert sind :-)

    In BaWü darf man im übrigen, sobald man mit dem Medizin-
    Studium fertig ist nicht mehr als z.B. RA auf dem RTW fahren....
    Sonst bekommt man von der Ärztekammer den akademischen
    Titel aberkannt!!!

    Gruß,
    Jochen

  15. #15
    Carotthat Gast
    Und noch was dürft Ihr nicht vergessen - ein Arzt auf bzw. vor einem "Sanka", der nicht über den Fachkundenachweis "Notfallmedizin" verfügt, ist dem restlichen Rettungsdienstpersonal nicht weisungsbefugt!
    Theoretisch müßte der RA/RH/RS dann erst mal den "richtigen" NA nachfordern, um die Anweisungen zu befolgen...

    Supi, oder?

    Caro.

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