...mir selbst so passiert...
Nach der Ausrüstung und Beklebung eines neuen (gebr. RTW Typ Chevy-Koffer)
ffuhr ich zum TÜV und führte den Wagen vor. Das Fahrzeug verfügte über 10 (in Worten Zehn) blauen Lampen am Koffer, im Kühlergrill und auf der Fahrerkabine. TÜV-Prüfer: "mach mal Deine Reklameleuchten (RKL) an. ---nach einiger Zeit der Bewunderung--- So nun Lichter-Show wieder aus. Leider kann ich den Wagen so nicht zulassen denn es fehlen die drei nach allen Seiten hin sichtbaren Rundumkennleuchten auf dem Dach. Also fuhr ich unverrrichteter Dinge wieder zur Wache und berichtete das Ergebnis der Vorführung unserem Geschäftesführer und dem FDL. Deren Kommentar war: na dann bau eben noch die Lampen drauf - wenn die es so haben wollen. Gesagt getan und ich fuhr ca. 2Std. später erneut zum TÜV und führte den Wagen vor => Ergebnis: problemlose Zulassung des RTW jetzt mit 13 blauen Lampen.
..und ihr macht so ein aufheben wegen ein Paar Frontblitzern :-)
Anmerkung: ....und ich dachte immer die StVZO wäre bundeseinheitlich geregelt...