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Thema: Frontblitzer

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Vorschriftenwahnsinn in Deutschland

    ...mir selbst so passiert...
    Nach der Ausrüstung und Beklebung eines neuen (gebr. RTW Typ Chevy-Koffer)
    ffuhr ich zum TÜV und führte den Wagen vor. Das Fahrzeug verfügte über 10 (in Worten Zehn) blauen Lampen am Koffer, im Kühlergrill und auf der Fahrerkabine. TÜV-Prüfer: "mach mal Deine Reklameleuchten (RKL) an. ---nach einiger Zeit der Bewunderung--- So nun Lichter-Show wieder aus. Leider kann ich den Wagen so nicht zulassen denn es fehlen die drei nach allen Seiten hin sichtbaren Rundumkennleuchten auf dem Dach. Also fuhr ich unverrrichteter Dinge wieder zur Wache und berichtete das Ergebnis der Vorführung unserem Geschäftesführer und dem FDL. Deren Kommentar war: na dann bau eben noch die Lampen drauf - wenn die es so haben wollen. Gesagt getan und ich fuhr ca. 2Std. später erneut zum TÜV und führte den Wagen vor => Ergebnis: problemlose Zulassung des RTW jetzt mit 13 blauen Lampen.

    ..und ihr macht so ein aufheben wegen ein Paar Frontblitzern :-)

    Anmerkung: ....und ich dachte immer die StVZO wäre bundeseinheitlich geregelt...
    Gruß Carsten
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  2. #2
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    @Pille112:

    Ich glaube mal, dass die Tüdprüfer da was nicht ganz mitbekommen haben ^^

    Die "Regelung" besagt nämlich, dass die Anzahl relativ schnurz piep egal is, es muss ausschliesslich gewährleistet sein, dass die blauen Kennleuchten gut in alle Richtungen erkennbar sind... (Aussage eines TÜV-Prüfers, der fast ausschliesslich diese fälle bearbeitet, mit Sitz in der Hauptgeschäftsstelle Köln)...

    Allerdings sollten es auch nicht zuviele sein, damit man es nicht mit einem Weihnachtsbaum o.ä. verwechselt...

    Fazit:
    Es heist nicht "3 blaue Lampen auf dem Dach" sonder: "sieht man das Blaulicht aus allen Richtungen?"... ^^

    MfG Fabsi

    P.S.: Kannste mal ein Bild online stellen? Irgendwie kribbelts ja schon zu erfahren, wo ich so ne geile Zulassung bekomm für mein Weihnachtsbaum :D

  3. #3
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    @ Fabsi:
    ...fast richtig, es wir von RUNDUMKENNLEUCHTEN gesprochen und darauf hatte sich der TÜV-Prüfer berufen und wir konnten es nicht widerlegen.

    ...was das Bild betrifft - werde ich mal versuchen - hab leider nur nen Papierabzug davon.
    Gruß Carsten
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  4. #4
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    Zitat Zitat von Florian Oste
    Lag es eventuell daran, dass die vorne angebrachten Rundumkennleuchten durch den "hohen" Koffer nicht nach hinten sichtbar waren, sodass hinten eine Rundumkennleuchte installiert werden musste??????

    *Fragezeichen mal*
    Nein dass lag daran das es sich bei den "anderen" RKL's um Lampen handelte die nicht in den deutschen "Vorschriftenwahnsinn" (DIN) passte. Diese wurden aber in Deutschland durch eine andere Stell schon einmal in diesem Zustand zugelasssen und deshalb konnten sie nun nicht mehr verboten (abgebaut) werden.

    ...und diese Lösung war ein "streitloser" Kompromiss.

    Gruß Carsten
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