Das ist so nicht richtig! Die Funktion der Warnweste wird nur aufgehoben wenn man eine Jacke mit Reflexstreifen UND eine Hose mit Reflexstreifen tragt. Fehlt eins von beidem ---> Warnweste.Zitat von firejojo
Gruß
Firehunter
Das ist so nicht richtig! Die Funktion der Warnweste wird nur aufgehoben wenn man eine Jacke mit Reflexstreifen UND eine Hose mit Reflexstreifen tragt. Fehlt eins von beidem ---> Warnweste.Zitat von firejojo
Gruß
Firehunter
Freiwillige Feuerwehr
Alle rennen raus, wir rennen rein
Hast du mal gelesen von wann der Thread ist?Zitat von Firehunter
Und zugelassen ist gar nix .. es wird nur mehr oder weniger von der FUK bzw GUV geduldet.
Laut EN 471 ist klar geregelt wieviel Prozent mit Tagesleuchtorange sein müssen und dies trifft auf die meißten Schutzanzüge definitiv nicht zu.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Hallo,
zum Datum sage ich nur Ups, bin beim Suchen zufällig auf den betrag gestoßen.
Aber zurück zum Thema.
Hier Habe ich mich wohl falsch ausgedrückt.
Die Jacken müssen nach HuPF Teil1 und die Hosen nach HuPF Teil 4 zugelassen sein.
Ist beides vorhanden so kann man auf die Warnweste verzichten.
Gruß
Firehunter
Freiwillige Feuerwehr
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