und weger der Privatverkäufer-Gesetzverordnung tritt er gem § 39 BGB aus dem Verein der Begriffsstutzigen aus, um dem Verein der total Verwirrten beizutreten.
Ts Ts Ts -- Menschen gibt's ...
und weger der Privatverkäufer-Gesetzverordnung tritt er gem § 39 BGB aus dem Verein der Begriffsstutzigen aus, um dem Verein der total Verwirrten beizutreten.
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