So, nun also auch noch mein Senf dazu... :-)

Vorweg und in aller Kürze möchte ich zum Thema FwDV 4 auf die Neukonzeptionierung verweisen, die von der Seite der Staatlichen Feuerwehrschule Regensburg herunterladbar ist, evtl. wird demnächst so einiges FwDV-konformer.

Zum Thema Funkdisziplin stehe ich auf dem Standpunkt, daß wir Sprechfunkausbilder natürlich nicht anders lehren können als nach den Regelungen der DV 810.3. Natürlich reiße ich keinem im Lehrgang den Kopf ab, wenn ich ein "hört" vernehme, jedoch muß ich den Teilnehmer schon darauf hinweisen, daß dies nicht korrekt ist. Ebenso sollte es in expliziten Sprechfunkübungen erfolgen, denn sonst ist zumindest ein Teilzweck der Übung verfehlt. Schließlich wird nicht nur der plumpe Umgang, das "Tastendrücken", mit Sprechfunkgeräten geübt, sondern auch all das, was damit einhergeht. Abbrechen würde ich eine Übung wegen einer solchen Verfehlung jedoch niemals...