Ich möchte Euch doch noch kurz die Stellungnahme der CDU Bremen mitteilen. Hier die original Mail die ich gerade erhalten habe.


Sehr geehrter Herr ..........,

viele Dank für Ihre heutige Anfrage. Dieser Sachverhalt war schon öfter Anlaß für Nachfragen aus Kreisen des Amateurfunks.

Der besagte Amateurfunker ist allerdings kein 14 jähriger Schüler, sondern ein Erwachsener. Ich kann Ihnen aber mitteilen, daß dieser Amateurfunker keine strafrechtlichen Folgen zu erwarten hat. Dieses hat mir auf Nachfrage der zuständige Staatsanwalt damals bestätigt, den ich als persönlicher Referent eines der beiden Abgehörten, unserem Landesvorsitzenden Bernd Neumann MdB, dahin gehend kontaktiert hatte.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Befürchtungen entkräftigen, auch wir waren in diesem Fall nicht an einer Verfolgung dieses Verstoßes gegen das TKG interessiert.

Für weitere Auskünfte stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Glintenkamp
CDU-Landesverband Bremen
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