Hallo,
hmm, bin leider kein Anwalt aber: Hat er wirklich gegen das TKG verstoßen ? Gut, er hat eine Sendung empfangen die für seine Ohren nicht bestimmt war. ABER : Hat nicht der der die Wanze installiert hat und damit den Raum abgehört hat ebenfalls gegen diverse Gesetze (Bau und Betrieb einer nicht genehmigten Sendeanlage) und gegen Gesetz zum Schutz der Vertraulichkeit des Wortes verstoßen. Der Junge hat sich doch richtig verhalten, er hat von einer Straftat Kenntnis bekommen und dies gemeldet. so weit ok. Ich sehe ihn als "Erfüllungsgehilfen" der Staatsanwaltschaft. Wenn das die RegTP gemacht hätte, wäre es Amtshilfe gewesen. Naja vielleicht stellt im CDU einen Anwalt.




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