Hallo nochmal,
der "Gesetztesverstoß" ist schon gegeben, wenn er mit dem Scanner andere Frequenzbereiche ausser die Amateurfunk - oder Radiobänder scannt. Und damit dass er diese Abhöranlagen aufgedeckt hat gibt er selbst zu dass er nicht öffentliche Frequenzen abgehört hat. Also: Man kann ihn belangen. Wenn man will. (*laut denk* oder wenn man ein Vakuum im Kopf hat...)
~Joe~