Also, auch wenn Polizei und Co. noch Springlicht benutzen ist es offiziell natürlich nicht erlaubt.
Ich verstehe unter Springlicht eine Blinkschaltung für das Fernlicht, ob nun Nebelscheinwerfer abwechselnd mitblinken ist sicherlich Geschmacksache, aber eine zusätzliche Warnwirkung dürfte das eher nicht haben. Wenn Ferlicht und Abblendlicht abwechselnd blinken dürfte die Warnwirkung mangels Kontrast auch relativ gering sein.
Meiner Meinung nach sollte ein Springlicht so geschaltet sein:
http://drk.wesermarsch.bei.t-online..../rtwtohell.gif
Und nun sagt nicht, dass das verboten ist. Das ist es sowieso, egal in welcher Form! Aber auf diese Art und Weise, kann es zumindest nicht mit der normalen Lichthupe verwechselt werden ;-)