Hallo.

Ich habe euch mal auf unsere Seiten ein Rundschreiben des Präsidiums des BRK's gelegt. Da steht klipp und klar drinnen, dass Intermitierte Scheinwerfer nach § 52 StVZo VERBOTEN sind.

Hier die URL für das pdf:

www.brk-oberasbach.de/images/89_01.pdf


Gruß
Thomas
-------------------
www.brk-oberasbach.de
www.seg-oberasbach.de