Hallo.
Ich habe euch mal auf unsere Seiten ein Rundschreiben des Präsidiums des BRK's gelegt. Da steht klipp und klar drinnen, dass Intermitierte Scheinwerfer nach § 52 StVZo VERBOTEN sind.
Hier die URL für das pdf:
www.brk-oberasbach.de/images/89_01.pdf
Gruß
Thomas
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