Hallo!
Wobei div. Fahrzeuge des Ermittlungsdienstes der Polizei Frankfurt, wenn auch halb erlaubt ( vorläufige Ausnahmegnehmigung ) mit Xenonblitzröhren in den Nebelscheinwerfern ausgestattet sind!
Hier geht man aber davon aus, das eine wirkungsvolle aber zugleich getarnte optische Warneinrichtung erfoderlich zu scheinen mag...
Testreihen mit verdeckt eingebauten Frontblitzern führten nicht zu dem gewünschten Erfolg, Blitzer oder LED - Leuchten hinter der Frontscheibe sind zwar eine nützliche Zusatzbeleuchtung, dürfen aber nicht als alleiniges Licht verwendet werden, sondern nur in Verbindung mit herkömmlichen Rundumleuchten. Könnte man zwar sagen, man lässt das Blaulicht im Fußraum stehen und Fährt nur mit dem sichtbaren Frontblaulicht : Kommt es bei einem Schadensfall zu Rechtstreitigkeiten, weil die StVO und STVZO ja etwas anderes vorgeben!
Hierzu möchte ich allerdings folgendes Anmerken :
Das ausrüsten herkömmlicher Scheinwerfer mit Blitzröhren, macht nur dann Sinn, wenn diese auch Symethrisch in den Scheinwerfern angeordnet sind, dadurch ist aber die eigentliche Verwendung des Scheinwerfers nicht mehr möglich! Da aber in den meisten Fällen Blitzröhren nachträglich und somit zusätzlich in den Scheinwerfern eingebaut werden, kommt es zu einer nicht gewünschten Asymethrischen Streuung des Lichtes und somit zum Negativeffekt, nämlich das die Leuchten u.u. realtiv schlecht zu erkennen sind, insbesondere bei Sonneneinstrahlung!
Der Finanzielle Mehraufwand steht in keinem Verhältniss zum Vorhaben, abgesehen von der Unzulässigkeit ( Ausnahmen möglich )!
MfG




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